In Neustadt-Schwaig tot aufgefundene Wildgans war mit HPAI-Viren infiziert. Landratsamt verweist auf erforderliche Maßnahmen und ruft zugleich zu Vorbereitung auf mögliche Stall-Pflicht auf.
(ty) Die so genannte Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, hat den Kreis Kelheim nun auch nachweislich erreicht. Das wurde am heutigen Donnerstag aus dem Landratsamt bekannt gegeben. Wie die Behörde erklärt, habe das Veterinäramt Kenntnis über den Nachweis der "Hochpathogenen Aviären Influenza" (HPAI) bei einer Wildgans erlangt. Das verendete Tier, eine Graugans, sei im Gemeinde-Bereich von Neustadt an der Donau gefunden worden. Genauer gesagt: im Bereich des Ortsteils Schwaig – also nur einen Steinwurf entfernt von Münchsmünster im Nachbar-Landkreis Pfaffenhofen. Auch im Kreis Pfaffenhofen wurde die Geflügelpest kürzlich nachgewiesen.
Das Kelheimer Landratsamt erklärt: In seiner Risiko-Einschätzung zur "Hochpathogenen aviären Influenza" H5 (HPAI-H5) vom 6. November stufe das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von HPAI-H5-Viren in wildlebenden Wasservogel-Populationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags von HPAI-H5 in deutsche Geflügel-Haltungen und Vogel-Bestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein.
Kühlere Temperaturen und eine geringere UV-Strahlung begünstigen den Angaben zufolge zudem das Überleben der Viren in der Umwelt. Aktuell befinde sich der Vogelzug in vollem Gang. Die Bestätigung des FLI, dass es sich im Fall der in Neustadt-Schwaig verendet gefundenen Graugans um HPAI-Viren handelt, liegt nach Angaben des Landratsamts vor.
Zum Schutz der Geflügel-Bestände sei es – so das Landratsamt weiter – laut Stellungnahme des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) entscheidend, dass Tierhalter kleiner und großer Geflügel-Bestände konsequent hohe Bio-Sicherheits-Maßnahmen zum Schutz der eigenen Bestände strikt einhalten und bei Bedarf anpassen.
Auch weiterhin beobachte das Veterinäramt des Landkreises Kelheim laufend das Vogelgrippe-Geschehen im und um den Landkreis Kelheim und ergreife bei Bedarf entsprechend notwendig werdende Maßnahmen. Dazu stehe die Behörde "im laufenden Austausch mit der Regierung von Niederbayern", heißt es weiter. Sollten verendete Wildvögel im Landkreis Kelheim aufgefunden werden, bitte man um Meldung beim Veterinäramt unter der Telefonnummer (0 94 41) 2 07 - 71 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. "Verendete Tiere sollten keinesfalls berührt werden!"
Im Kreis Kelheim seien von allen Geflügel-Haltern folgende Punkte zu beachten:
Meldung der Geflügel-Haltung
Das Veterinäramt des Landkreises Kelheim weist ausdrücklich darauf hin, "dass alle Geflügel-Halter, auch Hobby-Halter, unabhängig von der Zahl des gehaltenen Geflügels verpflichtet sind, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der bayerischen Tierseuchen-Kasse anzumelden". Wer (Hobby-)Geflügel-Halter sei, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- beziehungsweise Landwirtschaftsamt angezeigt habe, müsse das umgehend nachholen.
Bio-Sicherheits-Maßnahmen
Alle Geflügel-Halter werden laut Landratsamt zu besonderer Aufmerksamkeit sowie strikter Einhaltung der Bio-Sicherheits-Maßnahmen aufgerufen, um die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen – unter anderem Tötung des Bestands, Stallpflicht – zu verhindern. Hierzu gehörten beispielsweise die Sicherung der Haltung gegen unbefugtes Betreten, Unterbindung des Kontakts zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, Reinigungs- und Desinfektions-Maßnahmen sowie konsequenter Schuh- und Kleiderwechsel. Empfehlungen zu geeigneten Maßnahmen finden sich auf der Internet-Seite des LGL unter diesem Link.
Beobachtung des Bestandes
"Das Krankheitsbild kann bei den Wildvogel- und Hausgeflügel-Arten erheblich variieren", erklärt die Landkreis-Behörde. Die HPAIV-Infektion könne sich bei Hühnervögeln unter anderem in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Ödemen der Kopfregion, Durchfall und einer erhöhten Sterblichkeit – bis 100 Prozent – äußern. "Oft sterben infizierte Tiere ohne vorherige Auffälligkeiten", wird betont. Ausgewachsene Wasservögel seien dagegen häufig symptomlos. Bei erhöhter Sterblichkeit im Geflügel-Bestand müsse zwingend an eine HPAIV-Infektion gedacht sowie der Tierarzt und das Veterinäramt hinzugezogen werden.
Vorbereitung auf Stall-Pflicht
Alle Geflügel-Halter, auch Hobby-Halter, werden vom Landratsamt dazu aufgerufen, sich bezüglich ihrer Tiere auf eine mögliche zukünftige Stall-Pflicht in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung vorzubereiten. Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln müsse nachhaltig unterbunden werden. Bei Anordnung einer Aufstall-Pflicht seien Volieren gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere – zum Beispiel engmaschiger Gitterzaun – eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert sei.





