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Aufgefallen war der 55-jährige Sattelzug-Lenker gestern durch Schlangenlinien. Bei Kinding wurde er aus dem Verkehr gezogen. Ihm blühen mehrere Anzeigen. Kühlung war wegen eines Defekts außer Betrieb.

(ty) Ein berauschter Sattelzug-Lenker ist am gestrigen Vormittag auf der Autobahn A9 bei Kinding (Kreis Eichstätt) von Streifenbeamten der Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt gestoppt worden, nachdem er durch seine Fahrweise aufgefallen war. Wie die Gesetzeshüter heute berichten, stand der 55 Jahre alte Italiener zwar nicht unter Alkohol-Einfluss, hatte aber Betäubungsmittel zu sich genommen. Ein Großteil der Lastwagen-Ladung, insgesamt 14 Tonnen an Lebensmitteln, war zum Kontroll-Zeitpunkt bereits verdorben – weil die Kühlung außer Betrieb war.

Bei der Polizei waren nach eigenem Bekunden gegen 10 Uhr mehrere Mitteilungen über einen italienischen Sattelzug eingegangen, der auf der A9 in starken Schlangenlinien in Richtung Norden unterwegs war. Von Beamten sei das Lkw-Gespann schließlich ausfindig gemacht und an der A9-Anschlussstelle Altmühltal gestoppt worden. Der Fahrer habe gleich einen "stark verwirrten und berauschten Eindruck" gemacht. Da ein Alko-Test negativ ausgefallen sei, sei zur weiteren Abklärung der Rettungsdienst hinzugezogen worden. Später habe sich herausgestellt, dass der 55-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden habe. Er sei vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht worden.

"Im weiteren Verlauf wurde auch die Ladung des Sattelzugs in Augenschein genommen", erklärte heute ein Polizei-Sprecher. Bereits beim Betreten sei von den Einsatzkräften "ein erheblicher Gestank" festgestellt worden. Den Angaben zufolge stellte sich heraus, dass das verbaute Kühlaggregat aufgrund eines Defekts nicht in Betrieb war. "Im Auflieger waren 14 Tonnen Lebensmittel, insbesondere Fisch- sowie Milchprodukte, geladen", heißt es weiter. "Ein Großteil der Lebensmittel war bereits verdorben." Auf den Lkw-Fahrer kommen laut Polizei nun Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht und wegen weiterer verkehrsrechtliche Verstöße zu.


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