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Festgelegt wird das anhand von Daten des Landesamts für Statistik. Demnach ist morgen nur in 1708 der insgesamt 2056 Gemeinden im Freistaat ein gesetzlicher Feiertag. Hier die Details und ein Übersichts-Karte.

(ty) Am morgigen Samstag, 15. August, ist das Hochfest "Mariä Himmelfahrt". In 1708 der insgesamt 2056 Gemeinden im Freistaat ist "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag, wie das bayerische Landesamt für Statistik berichtet. In den restlichen 348 Gemeinden, in denen die evangelische Bevölkerung im Vergleich zur katholischen Bevölkerung überwiege, sei der 15. August dagegen kein gesetzlicher Feiertag. Entscheidend für die Feiertags-Regelung sind die Ergebnisse aus dem Zensus des Jahres 2022. Nachfolgend weitere Informationen und eine Übersichts-Karte.

Gemäß Artikel 1, Absatz 1, Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 21. Mai 1980 (Feiertags-Gesetz) ist laut Landesamt für Statistik in Bayern der 15. August – "Mariä Himmelfahrt" – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz haben. Auf welche Kommunen das zutreffe, stelle gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Feiertags-Gesetzes das bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der jüngsten Volkszählung fest. Aktuell gültig seien damit die Ergebnisse des Zensus 2022. "Daher ergeben sich bezogen auf Mariä Himmelfahrt im Jahr 2026 keine Änderungen im Vergleich zum Jahr 2025", so die Behörde.

Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Gemeinden der Anteil der katholischen Bevölkerung den Anteil der evangelischen überwiege, zeichne sich im Norden des Freistaats ein heterogenes Bild ab: Speziell im protestantisch geprägten Ober- und Mittelfranken überwiege der Anteil der evangelischen Kirchen-Mitglieder. Dort sei "Mariä Himmelfahrt" in 54,2 beziehungsweise 81,0 Prozent der Gemeinden kein gesetzlicher Feiertag. In Schwaben, Unterfranken und der Oberpfalz sei der 15. August hingegen überwiegend ein Feiertag. Eine Übersicht dazu, in welchen Gemeinden "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, ist auf der Internet-Seite des Landesamts für Statistik unter diesem Link zu finden.


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