Morgen beginnt vor der Jugendstrafkammer des Regensburger Landgerichts der Prozess gegen eine 20-Jährige, die im Februar vergangenen Jahres ihr Kind nur wenige Minuten nach der Geburt aus niederen Beweggründen umgebracht haben soll – zwei Monate später fand dann ein Spaziergänger an der Donau bei Saal die bereits stark verweste Leiche des Babys
(ty) Mit dem schockierenden Fall der Babyleiche von Saal befasst sich ab morgen die Jugendstrafkammer des Landgerichts Regensburg. Angeklagt ist die inzwischen 20-jährige Mutter des Säuglings – wegen Mordes. Der Frau aus dem Landkreis Kelheim wird vorgeworfen, am 7. Februar vergangenen Jahres ihren lebend zur Welt gebrachten Sohn nur wenige Minuten nach der Geburt aus niederen Beweggründen getötet zu haben. Die Leiche des Säuglings war dann am 11. April in bereits stark verwestem Zustand von einem Spaziergänger in der Nähe des Sportboothafens Saal am Donau-Ufer entdeckt worden. Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung den morgigen Prozessauftakt. Unter dem Vorsitz von Richter Carl Pfeiffer sind 16 Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll demnach Anfang Juli gesprochen werden.
Nach den Ermittlungen hat die Angeklagte ihr Kind – unbemerkt von Familienangehörigen – in ihrem Zimmer in der Wohnung der Eltern auf die Welt gebracht. Etwa eine halbe Stunde nach seiner Geburt wurde der Säugling dann erstickt, wie die Obduktion ergeben hat. Zudem ist demnach dem Neugeborenen mit einem Teppichmesser ein tödlicher Schnitt beigebracht worden sein, der Halsvene und Luftröhre durchtrennt hat.
Monate lang herrschte Stille in dem ebenso schrecklichen wie Aufsehen erregenden Fall der Babyleiche von Saal. Die Mutter war als mutmaßliche Täterin längst in Freiheitsentzug, man wartete auf Gutachten. Im Januar erklärte die Staatsanwaltschaft Regensburg dann, dass sie Anklage gegen die Mutter des Säuglings erhoben hat – wegen Mordes, wie Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl am 20. Januar gegenüber unserer Zeitung bestätigte. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte für Fremdbeteiligung. Das heißt, es wird davon ausgegangen, dass die junge Mutter ihr Kind alleine umgebracht hat. Der Vater des getöteten Säuglings soll mit der Bluttat nichts zu tun haben. Und es gibt offenbar auch keine Hinweise darauf, dass die Mutter der 20-Jährigen, die sich wenige Tage nach dem Fund der Babyleiche auf der Bahnstrecke zwischen Kelheim und Abensberg das Leben genommen hatte, mit dem Tod des Säuglings zu tun hatte.
In dieses Handtuch war der getötete Säugling eingewickelt.
Laut einem Zeitungsbericht wirft die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vor, aus egoistischen Motiven gehandelt zu haben. Um ihren weitreichenden sozialen und sexuellen Kontakten ungestört nachgehen können, habe sie sich entschlossen, den Buben zu töten, heißt es da.
Unklar ist indes immer noch, was zwischen diesem 7. Februar und dem Fund der Babyleiche, rund zwei Monate später, geschah. Am 11. April vergangenen Jahres hatte ein Spaziergänger in der Nähe des Sportboothafens Saal bei Kelheim am Donau-Ufer die schreckliche Entdeckung gemacht. Der tote Säugling war in ein lilafarbenes Handtuch gewickelt und lag einem bunten Einkaufskorb. Der tote, kleine Körper aber war wohl erst kurz vor seiner Entdeckung am Fundort abgelegt oder angeschwemmt worden. Die Leiche war bereits stark verwest, als sie entdeckt wurde. Das erschwerte die Arbeit der Gerichtsmediziner, die hier an ihre Grenzen stießen, wie die Staatsanwaltschaft immer wieder betonte. Angeblich wurde die Leiche erst Ende vergangenen Jahres von der Staatsanwaltschaft freigegeben.
Ein DNA-Test hatte die heute 20-Jährige bereits wenige Wochen nach dem Fund der Babyleiche zweifelsfrei als Mutter des Säuglings identifiziert. Daraufhin war Ende April Haftbefehl gegen die junge Frau erlassen worden. Seither befindet sie sich in einer freiheitsentziehenden Maßnahme. Im Januar war von der Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen die Frau erhoben worden. Da der morgen beginnende Prozess vor der Jugendstrafkammer geführt wird, ist es möglich, dass die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen wird. Das bestätigte heute ein Gerichtssprecher. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl geht davon aus, dass der Prozess zumindest öffentlich beginnt, wie er heute auf Anfrage unserer Zeitung sagte.