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Behörden in der Region verzeichnen eine regelrechte Flut von Anträgen auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins – die Zahlen sind unmissverständlich. Wir haben die rechtlichen Hintergründe beleuchtet.

Von Tobias Zell 

Eine Region rüstet auf. Anders lassen sich die Daten aus den zuständigen Behörden über die Zahl der erteilten kleinen Waffenscheine kaum deuten. Vom Pfaffenhofener Landratsamt wurden im vergangenen Jahr 33 solche Dokumente ausgestellt – das sind elf mehr als im Jahr zuvor. Bemerkenswert ist aber vor allem eine brandaktuelle Zahl: Stand heute liegen der Behörde nämlich bereits weitere 84 (!) Anträge vor, zwei wurden zudem heuer bereits positiv beschieden. „Es ist klar festzustellen, dass seit Sommer 2015 vermehrt Anträge gestellt werden“, sagte eine Sprecherin der Pfaffenhofener Kreisbehörde auf Anfrage unserer Zeitung. Sie berichtet außerdem von einem generell deutlich gestiegenen Informationsbedürfnis der Bürger in Zusammenhang mit Waffen und Waffenscheinen.

Das zunehmende Interesse bestätigt man auch bei der Stadtverwaltung Ingolstadt. Ebenfalls die gestiegenen Zahlen. Gab es auf der Schanz im Jahr 2014 noch 21 Anträge auf einen kleinen Waffenschein, verdreifachte sich diese Zahl im vergangenen Jahr nahezu auf 59. Insgesamt waren zum Ende des vergangenen Jahres in Ingolstadt 539 ausgestellte kleine Waffenscheine in der Kartei, wie Pressesprecher Gerd Treffer auf Anfrage mitteilt. 

Antragsflut auf kleinen Waffenschein

Noch unmissverständlicher lesen sich die Zahl aus dem Kreis Kelheim. Das dortige Landratsamt meldet bei den erteilten kleinen Waffenscheinen einen Anstieg von 27 im Jahr 2014 auf 97 im vergangenen Jahr. Und es geht rasant weiter: Allein in den ersten beiden Wochen dieses Jahres wurden bereits 22 kleine Waffenscheine ausgestellt – 36 weitere Anträge lagen zu diesem Zeitpunkt noch auf dem Tisch, berichtete Behördensprecher Heinz Müller.

Deutlich fällt der Anstieg auch im Kreis Neuburg-Schrobenhausen aus. Das dortige Landratsamt erteilte in den Jahren 2013 und 2014 jeweils zehn kleine Waffenscheine, im vergangenen Jahr waren es mit 28 fast drei Mal so viele. Und wie ein Behördensprecher heute auf Anfrage mitteilte, sind allein in den ersten beiden Wochen dieses Jahres schon 25 Anträge eingegangen. 

In Zusammenhang mit dem Erwerb und Besitz von Waffen muss man genau differenzieren. „So genannte erlaubnisfreie Waffen können von volljährigen Personen grundsätzlich ohne Weiteres erworben werden“, erklärt eine Sprecherin des Pfaffenhofener Landratsamts. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Gaspistolen mit PBT-Zeichen „Diese Waffen dürfen jedoch nicht einfach mit sich geführt werden.“

Will sagen: Ein Transport sei nur vor Zugriff gesichert möglich – zum Beispiel vom Kaufort der Waffe zur Wohnung, in einem verschlossenem Behälter und getrennt von der Munition. „Sie darf aber nicht zugriffsbereit bei sich getragen, sprich: geführt, werden.“ Im Klartext bedeutet das: Man darf eine solche erlaubnisfreie Waffe zwar besitzen, aber mit ihr das Anwesen nicht verlassen. Es sei somit zum Beispiel nicht erlaubt, diese Waffe beim Joggen unter der Jacke zu tragen oder beim Spaziergang mit sich zu führen. „Dies erfordert einen kleinen Waffenschein“, wie betont wird.

Der so genannte kleine Waffenschein berechtige dazu, erlaubnisfreie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu führen. Das heißt vereinfacht gesagt: Sie in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. Einen kleinen Waffenschein erhalten den Angaben zufolge volljährige Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. „Bei der Zuverlässigkeitsprüfung fallen unter anderem Vorstrafen, Anzeigen und Ordnungswidrigkeiten zum Beispiel im Waffenrecht negativ ins Gewicht“, wird dazu erklärt. Die persönliche Eignung beziehe sich sowohl auf körperliche wie auch auf geistige Leiden. Alzheimer-Patienten seien zum Beispiel nicht persönlich geeignet. „Bei Zweifeln an der persönlichen Eignung kann ein entsprechendes Gutachten nachgefordert werden.“ Im Landkreis Pfaffenhofen sind aktuell rund 400 kleine Waffenscheine registriert. 

Wichtige Unterscheidung

Unterscheiden muss man zwischen den genannten erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Waffen. Für letztere braucht man eine Waffenbesitzkarte. Und diese Waffen „dürfen nur volljährige, zuverlässige, persönlich geeignete Personen erwerben, die auch die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben, ein Bedürfnis nachweisen und gegebenenfalls eine Versicherung nachweisen können“.

Die Sachkunde erlernen zum Beispiel Jäger in der Jagdausbildung, Sportschützen in bestimmten Lehrgängen der Sportverbände oder andere Personen in gesondert genehmigten Kursen. Dabei werde nicht nur der reine technische Umgang mit Waffen geprüft, sondern unter anderem auch die Kenntnis von rechtlichen Vorgaben zur Aufbewahrung und zum Transport. 

Das Bedürfnis für eine waffenrechtliche Erlaubnis ergibt sich laut Landratsamt zum Beispiel aus dem Besitz eines gültigen Jagdscheins, aus regelmäßigem sportlichen Schießen – das wird über gesondert anerkannte Verbände bestätigt – „oder aufgrund einer besonders nachgewiesenen wesentlich erhöhten Gefährdung der Einzelperson im Vergleich zur Allgemeinheit, verbunden mit der Geeignetheit der Reduzierung dieser Gefährdung durch diese Waffe“. 

Firmen des Sicherheitsgewerbes, zum Beispiel Bewachungsunternehmen, erhalten nach Angaben der Pfaffenhofener Kreisbehörde nur dann eine waffenrechtliche Erlaubnis, „wenn sie Aufträge nachweisen können, für die das Führen von Waffen notwendig ist“. Dies werde unter Mitwirkung der Kriminalpolizei abgewogen. 

Aktuell sind im Kreis Pfaffenhofen 4348 Waffenbesitzkarten auf rund 2500 verschiedene Personen ausgestellt. Die Anzahl der legal besessenen Waffen ist aber deutlich höher, denn auf einer Waffenbesitzkarte können mehrere Waffen verzeichnet sein. So kommt man im Landkreis aktuell auf insgesamt 14 437 registrierte erlaubnispflichtige Waffen – es handelt sich dabei um 4138 Kurzwaffen wie Pistolen und Revolver sowie um 10 299 Langwaffen wie Gewehre. 

Den "großen" Waffenschein haben nur ganz wenige

Auch bei den erlaubnispflichtigen Waffen muss man deutlich unterscheiden zwischen dem reinen Besitz, für den man eine Waffenbesitzkarte braucht, und dem Führen. Zum Führen solcher Waffen ist nämlich ein so genannter großer Waffenschein erforderlich – außer bei Jägern während der Jagdausübung im Jagdrevier. Führen bedeutet, dass man die Waffe in der Öffentlichkeit und geladen bei sich tragen darf. Ein solcher „großer“ Waffenschein wird auf maximal drei Jahre befristet erteilt, heißt es vom Pfaffenhofener Landratsamt. 

Ein Grund für das Führen solcher erlaubnispflichtiger Waffen „wäre zum Beispiel die besondere Gefährdung, nicht aber das Sportschießen“, heißt es dazu. Im Kreis Pfaffenhofen gibt es nach Angaben des Landratsamts derzeit gerade einmal sechs Personen, die einen solchen „großen“ Waffenschein haben. Polizisten tauchen in dieser Statistik übrigens nicht auf, für sie gelten spezielle Regelungen.


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