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Offenbar vergrabene Leiche in München entdeckt

(ty) Anfang dieses Jahres erhielt die Mordkommission den Hinweis auf ein mögliches, länger zurückliegendes Tötungsdelikt im Landkreis München. Demnach soll vermutlich im Zeitraum 2008 bis 2010 eine heute 31-jährige Hausbesitzerin ihren damaligen Lebensgefährten, mit dem sie zusammen auf dem Anwesen gelebt hat, getötet haben. Später sei der Leichnam auf dem Grundstück vergraben worden, wobei auch der neue Lebensgefährte der Frau geholfen haben soll.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass tatsächlich ein Mann im fraglichen Zeitraum eine Beziehung mit der jetzt 31-jährigen dringend Tatverdächtigen hatte, dass dieser Mann in diesem Anwesen wohnte und dort auch gemeldet war. Von ihm fehlt seit dem angegebenen Zeitraum tatsächlich jede Spur. Aufgrund des aktuellen Ermittlungsstandes erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft der Ermittlungsrichter gegen die 31-Jährige Haftbefehl wegen Mordes sowie gegen ihren Lebensgefährten wegen Strafvereitelung.

Derzeit laufen die Vernehmungen der beiden dringend Tatverdächtigen. Gleichzeitig erfolgen durch Kräfte der Technischen Einsatzgruppe der Bereitschaftspolizei, der Tatortgruppe des Bundeskriminalamts sowie der Spurensicherung Grabungsarbeiten auf dem vermeintlichen Tatgrundstück in Haar. Dabei wurde ein vergrabener Plastiksack gefunden. Vom äußeren Anschein her könnte sich darin eine Leiche befinden. Der Sack wird nun endgültig ausgegraben und anschließend zum Institut für Rechtsmedizin gebracht. Dort findet morgen die Öffnung des Sacks und gegebenenfalls die Obduktion statt.

Tödlicher Arbeitsunfall

(ty) Bei einem tragischen Arbeitsunfall in Valley-Grub (Kreis Miesbach) kam gestern ein 57-Jähriger ums Leben, ein 30-Jähriger wurde leicht verletzt. Der 57 Jahre alte Lkw-Fahrer aus dem Raum Landshut lieferte schwere Stalltore zum Anwesen des 30-Jährigen. Beim Abladen half der 30-Jährige. Warum letztlich mehrere der Metallteile umkippten, den 57-Jährigen trafen und einklemmten, wird jetzt die Kriminalpolizei untersuchen. Dem Schwerstverletzten konnte auch ein Notarzt nicht mehr helfen, er starb trotz Wiederbelebungsversuchen noch am Unfallort.

 

35-Jährige täuschte Straftat vor

(ty) Am 11. Januar wurde bei der Polizei eine vermeintliche Raubtat zur Anzeige gebracht, die sich am besagten Tag in Memmingen zugetragen haben soll. Umfangreiche Ermittlungen führten inzwischen dazu, dass gegen die Anzeige-Erstatterin nun wegen des Vortäuschens einer Straftat ermittelt wird.

Die 35-Jährige aus dem Ostallgäu schilderte gegenüber der Polizei, dass sie von einer Gruppe nicht-deutschsprechender Täter festgehalten, mit einem Messer bedroht und geschlagen worden sei. Der vermeintliche Haupttäter habe die Frau zudem unsittlich berührt. Sie konnte sich angeblich losreißen, musste aber ihren Angaben zufolge feststellen, dass ihr ein hoher Bargeldbetrag und ein Mobiltelefon entwendet wurden.

Umgehend führte die Kripo umfangreiche Ermittlungen. Dabei stellten die Beamten Unstimmigkeiten fest, die sie stutzig machten. Im Fortgang wurden Erkenntnisse gewonnen, die ergaben, dass die Tat in der geschilderten Form nicht stattgefunden haben kann. Gegen die Frau wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Die Hintergründe des Verhaltens der Frau sind noch Gegenstand der Ermittlungen.

„Kapitaldelikte sind mit einem immensen Ermittlungsaufwand verbunden“, so Wolfgang Sauter, der Leiter der Kripo Memmingen. „Kurzfristig müssen Ermittlungen in anderen Fällen zurückstehen. Wenn dieser Aufwand dann nicht gerechtfertigt ist, so ist das besonders bitter.“ Das Vortäuschen einer Straftat sei keine Kavalierdelikt, sondern eine schwere Straftat, da hier der Rechtsstaat in seiner Arbeit massiv behindert werde, sagte Oberstaatsanwalt Christoph Ebert von der Staatsanwaltschaft Memmingen. „Die Tat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.“ Durch die bisherige Bearbeitung des Falls waren laut Polizei über 180 Stunden an Ermittlungsarbeit erforderlich. Neben dem Strafverfahren, das gegen die Frau eingeleitet wurde, wird auch eine Kostenerhebung geprüft, die bis zu 10 000 Euro betragen kann.

 

Spektakulärer Crash mit Schutzengel an Bord

(ty) Mittelschwere Verletzungen zog sich gestern ein 59-jähriger Autofahrer bei einem spektakulären Unfall auf der A 70 im Kreis Kulmbach zu. Der Sachse befuhr gegen 9.20 Uhr die Autobahn in Richtung Würzburg, als er vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit auf Höhe Schirradorf nach links von der Fahrbahn abkam und die Mittelleitplanke streifte. Anschließend schleuderte er mit dem Heck seines Mercedes gegen eine Notrufsäule. Unkontrolliert durchbrach das Auto sowohl die rechten Schutzplanken als auch einen Wildschutzzaun und blieb ungefähr 75 Meter weiter im Straßengraben liegen. Wie durch ein Wunder erlitt der Mann keine schwereren Verletzungen. Zur genaueren Untersuchung kam er in ein Krankenhaus. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf mindestens 100 000 Euro. (Foto: Polizei)

 

Tod durch Feuer: Haftantrag gegen Lebensgefährten

(ty) Nach umfangreichen Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Wohnungsbrand in der Fenitzer Straße in Nürnberg wurde Haftantrag gegen den 54-jährigen Lebensgefährten gestellt. Am Sonntagabend war es aus zunächst ungeklärter Ursache zu dem Wohnungsbrand gekommen, bei dem eine 61-Jährige starb. Der Lebensgefährte hatte noch in der Nacht geäußert, dass sich das Opfer selbst mit Benzin übergossen und angezündet habe. Umfangreiche Ermittlungen und widersprüchliche Aussagen des Mannes begründen nun einen dringenden Tatverdacht wegen Totschlags gegen ihn. 


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