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Der Prozess am Ingolstädter Landgericht um den Mord an der hochschwangeren Anastasia nimmt eine ungewöhnliche Entwicklung

(ty) Eine ungewöhnliche Entwicklung nimmt das Verfahren im Mordfall Anastasia auf der Zielgeraden am Ingolstädter Landgericht. Die Verhandlung um den 25-jährigen Christian A. aus Großmehring, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, am Abend des 28. November 2015 die hochschwangere Anastasia M. und ihr ungeborenes Kind auf bestialische Weise am Ufer der Donau in Ingolstadt ermordet zu haben, steht kurz vor dem Urteil, das am 9. Februar verkündet wird. Am morgigen Donnerstag halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie heute bekanntgegeben wurde.

Während die Gutachter gestern dem Angeklagten uneingeschränkte Schuldfähigkeit zusprachen, verkündete Richter Bösl, dass die für morgen geplanten Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Hintergrund ist die Aussage eines Zeugen, der Anastasia kurz vor ihrer Ermordung als möglicherweise letzter lebend gesehen hatte, und der wegen „schutzwürdiger persönlicher Belange“ damals den Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert hatte. Dem hatte das Gericht stattgegeben. Da nun Teile dieser Aussage auch in den Plädoyers auftauchen könnten, bleibt dem Gericht keine andere Möglichkeit, als auch diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit halten zu lassen

Am 9. Februar wird die 1. Große Strafkammer nach jetziger Zeitplanung wohl das Urteil in dem Verfahren um die Tötung der schwangeren Anastasia sprechen. Ein wahrer Prozessmarathon liegt hinter den Beteiligten – seit knapp fünf Monaten werden jedes Detail des Tatgeschehens und der Hintergründe akribisch beleuchtet. Christian A. ist des Mordes aus niedrigen Beweggründen und wegen des damit einhergehenden Schwangerschaftsabbruchs angeklagt. 

Bisherige Beiträge zum Thema:

Hat er die hochschwangere Anastasia ermordet?

Heimtückischer Mord

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Zwei Leben auf einmal ausgelöscht

Christian A. schweigt beharrlich

„Ich habe sie nicht getötet“

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