Aktueller Fall bei Wolnzach: Polizei weist auf die Pflicht hin, sein Fahrzeug vor dem Start von Schnee- und Eisresten zu befreien
(ty) Das Dach des Planenaufbaus seines Sattelaufliegers hatte ein 56-jähriger polnischer Lkw-Lenker nicht vor Fahrtantritt vom Eis befreit, so dass sich gestern Morgen bei Wolnzach drei Eisplatten während der Fahrt auf der A 93 in Richtung Holledau lösten und gegen die Windschutzscheibe des dahinter fahrenden Mercedes-Sprinters eines 62-Jährigen aus dem Kreis Pfaffenhofen krachten. Hierdurch bekam die Windschutzscheibe mehrere Risse auf der Beifahrerseite, der Schaden wird von der Verkehrspolizei auf rund 1000 Euro beziffert.
„Da der 56-Jährige seiner Pflicht zum Säubern des Daches von Schnee und Eis nicht nachkam und ein anderer geschädigt wurde, kommt auf ihn ein Bußgeld von 120 Euro zu“, erklärt ein Polizei-Sprecher. Er weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass nicht nur Lkw-, sondern auch Pkw-Fahrer verpflichtet sind, vor Fahrtantritt ihr Fahrzeug von Schnee- und Eisresten zu befreien, da dies zu einer erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen könne. „Ein Nichtbeachten stellt auch dann eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn kein anderer geschädigt beziehungsweise konkret gefährdet wird.“