Logo
Anzeige
Anzeige

Aktueller Fall bei Wolnzach: Polizei weist auf die Pflicht hin, sein Fahrzeug vor dem Start von Schnee- und Eisresten zu befreien

(ty) Das Dach des Planenaufbaus seines Sattelaufliegers hatte ein 56-jähriger polnischer Lkw-Lenker nicht vor Fahrtantritt vom Eis befreit, so dass sich gestern Morgen bei Wolnzach drei Eisplatten während der Fahrt auf der A 93 in Richtung Holledau lösten und gegen die Windschutzscheibe des dahinter fahrenden Mercedes-Sprinters eines 62-Jährigen aus dem Kreis Pfaffenhofen krachten. Hierdurch bekam die Windschutzscheibe mehrere Risse auf der Beifahrerseite, der Schaden wird von der Verkehrspolizei auf rund 1000 Euro beziffert.

„Da der 56-Jährige seiner Pflicht zum Säubern des Daches von Schnee und Eis nicht nachkam und ein anderer geschädigt wurde, kommt auf ihn ein Bußgeld von 120 Euro zu“, erklärt ein Polizei-Sprecher. Er weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass nicht nur Lkw-, sondern auch Pkw-Fahrer verpflichtet sind, vor Fahrtantritt ihr Fahrzeug von Schnee- und Eisresten zu befreien, da dies zu einer erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen könne. „Ein Nichtbeachten stellt auch dann eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn kein anderer geschädigt beziehungsweise konkret gefährdet wird.“


Anzeige
RSS feed