Aufsehen erregende Fälle aus den aktuellen bayerischen Polizeiberichten
Versuchter Totschlag
(ty) Gestern gegen 21 Uhr wurde in der Garagen-Einfahrt eines Mehrfamilienhauses in Pilsting (Kreis Dingolfing-Landau) eine 68-Jährige von ihrer Tochter gefunden. Die Frau hatte schwere Verletzungen, unter anderem im Kopfbereich, und musste in eine Klinik gebracht werden. Die Kripo hat in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen eines versuchten Tötungsdeliktes übernommen.
Dringend tatverdächtig ist der geschiedene Ehemann der 68-Jährigen, ein 79-jähriger Rentner. Der konnte widerstandslos auf dem Anwesen festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft hat Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gestellt. Aufgrund der laufenden Ermittlungen könnten derzeit keine weiteren Details zum Tathergang mitgeteilt werden, sagte ein Polizei-Sprecher.
Tornado bei Würzburg: Katastrophenfall ausgerufen
(ty) Ein schadensträchtiges, offenbar lokal begrenztes Wetterphänomen beschäftigt die Einsatzkräfte in Kürnach (Kreis Würzburg). Offenbar war es ein Tornado, der unter anderem zahlreiche Häuser demoliert hat. Feuerwehren rückten aus. Am Abend hat der Landrat den Katastrophenfall ausgerufen, berichtet der BR. Verletzt wurde nach bisherigem Stand niemand. Der Schaden ist noch nicht abschätzbar, heißt es von der Polizei.
Kurz nach 17 Uhr erreichte die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken der Notruf eines Zeugen. Er gab an, dass das Dach einer Halle aufgrund starken Windes abgedeckt worden sei. Unverzüglich alarmierte die Polizei die Integrierte Leitstelle sowie mehrere Streifen, die örtlichen Feuerwehr und der Rettungsdienst rückten aus.
Bei Eintreffen der Einsatzkräfte stellte sich heraus, dass es vermutlich eine lokal begrenzte Windböe war, die in einer Schneise bei mehr als 20 Wohnhäusern Schäden an den Dächern verursacht hatte. Außerdem wurden zwei größere Bäume entwurzelt und fielen auf die Straße. Inzwischen wird von mehr als 50 betroffenen Gebäuden berichtet.
Abgestürztes Brückenteil beschäftigt die Ermittler
(ty) Die Polizeistation Gemünden (Kreis Main-Spessart) führt aktuell gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Vorermittlungen wegen des Abbruchs eines Teilstücks der Mainbrücke während Abrissarbeiten der Brücke. Bei dem Vorfall am Samstagabend brach ungeplant ein riesigen Brückenteil ab und fiel zu Boden. Dabei wurde zum Glück niemand verletzt. Auch die Bundespolizei und zuständige Behörden sind in die Untersuchungen mit eingebunden. Es soll nun insbesondere geprüft werden, ob in Zusammenhang mit dem Einsturz strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.
Seit Februar finden an der Mainbrücke Baumaßnahmen statt. Dem aktuellen Ermittlungsstand nach brach gegen 22.30 Uhr während des planmäßigen Abbruchs eines Teilstückes über der Bundesstraße 26 ungeplant ein etwa 18 Meter langes Brückensegment ab und stürzte herab. Das Brückenteil schlug auf einer Wiese im abgesperrten Baustellenbereich zwischen den Gleisen der Bahnstrecke Würzburg–Frankfurt und dem Mainufer auf.
Hitler-Gruß zum Frauentag
(ty) Ein 49-Jähriger zeigte während einer Versammlung zum Internationalen Frauentag am Regensburger Neupfarrplatz eine verfassungsfeindliche Geste und äußerte einen entsprechenden verbalen Gruß. Gestern fand in den Abendstunden die angemeldete Versammlung statt, an der mehrere Personen teilnahmen. Der stark alkoholisierte 49-jährige Regensburger wurde gegen 18.10 Uhr auf die Versammlung aufmerksam, näherte sich und tat seinen Unmut kund.
Er zeigte den Teilnehmern den Hitler-Gruß und äußerte dazu einen verfassungsfeindlichen Gruß. Eine Polizeistreife nahm ihn vorläufig fest. Nach der Personalien-Feststellung und einer Verhaltensbelehrung erteilten ihm die Beamten einen Platzverweis, dem er nachkam. Die weiteren Ermittlungen zum Verdacht einer Straftat (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) führt die Regensburger Kripo.
Gestern beim Klauen erwischt, heute verurteilt
(ty) Ein 35-jähriger Bewohner einer Schweinfurter Asylbewerber-Unterkunft war gestern Abend nach einem Parfüm-Klau festgenommen worden. Er wurde wegen der Tat sowie wegen einer früher begangenen Beleidigung bereits heute Vormittag zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht verhängte gegen wegen des Ladendiebstahls und der am 6. Februar begangenen Beleidigung eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Gestern gegen 17.15 Uhr, hatte ein Detektiv den Mann dabei beobachtet, wie er in einem Kaufhaus drei Flaschen Parfüm in seine Jacke steckte. Der Verdächtige verließ das Geschäft, ohne die Waren im Gesamtwert von etwa 160 Euro zu bezahlen. Der Zeuge verständigte die Polizei, woraufhin eine Streifenbesatzung den algerischen Staatsangehörigen in Gewahrsam nahm. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden die Ermittlungen vorangetrieben und die vorläufige Festnahme zur Durchführung der Hauptverhandlung gegen den 35-Jährigen angeordnet.
Feuer in Asyl-Unterkunft
(ty) Wie berichtet, entstand gestern bei einem Brand in einer Asyl-Unterkunft an der Porschestraße in Landshut ein Sachschaden in fast sechsstelliger Euro Höhe. Für eine Brandstiftung gibt es nach bisherigem Stand der Ermittlungen keinerlei Anhaltspunkte. Vielmehr dürfte eine technische Ursache in einem Zimmer für das Feuer ausschlaggebend gewesen sein.
Das in Frage kommende Zimmer ist samt Inventar vollkommen ausgebrannt. Auch benachbarte Räume wurden erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Den Ermittlungen zufolge nahm das Brandgeschehen dem besagten Zimmer – im Bereich des Betts – seinen Ursprung. Dass dort eventuell die Reste einer völlig verschmorten Mehrfachsteckdosenleiste die Ursache für den Brandausbruch sein könnte, kann nicht ausgeschlossen werden. Keinerlei Anzeichen gibt es jedenfalls für einen fremdenfeindlichen Angriff von außerhalb des Gebäudes oder für vorsätzliche Brandstiftung.
Ein 56-jähriger Mann, der oberhalb der Unterkunft wohnt, wurde durch Einatmen von Rauchgas leicht verletzt und musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Er befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung. Der Sachschaden an und in der Unterkunft dürfte sich, entgegen erster Schätzungen, auf einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag belaufen. Einzelne Zimmer sind derzeit nicht bewohnbar. Die Unterbringung der betroffenen Bewohner regelt die Heimleitung in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen.