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Alfred Lehmann werden in Zusammenhang mit zwei Grundstücks-Geschäften schwere Vorwürfe gemacht.

(ty) Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat Anklage gegen den ehemaligen Ingolstädter Oberbürgermeister Alfred Lehmann (CSU) zur großen Strafkammer des hiesigen Landgerichts erhoben. Wie die Justizbehörde heute mitteilte, seien die umfangreichen Ermittlungen inzwischen abgeschlossen. Gegen Lehmann steht demnach der Verdacht der Bestechlichkeit in zwei Fällen im Raum, in einem Fall davon tateinheitlich begangen mit zwei Fällen der Untreue. Die Staatsanwaltschaft spricht von "wirtschaftlichen Vorteilen" in sechsstelliger Höhe. Dem Krankenhaus-Zweckverband soll Millionen-Schaden entstanden sein.

 

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird Lehmann zur Last gelegt, sowohl beim Verkauf eines Objekts auf dem Areal der ehemaligen Pionierkaserne in den Jahren 2010/11 als auch beim Verkauf von Flächen des vormaligen Altstadt-Krankenhauses in den Jahren 2012/13 als Verwaltungsrats-Vorsitzender der IFG-Ingolstadt-GmbH beziehungsweise als Vorsitzender des Krankhaus-Zweckverbands „bei der Vergabe unter Verstoß gegen seine Dienstpflichten gehandelt und im Gegenzug vom Erwerber der Flächen jeweils wirtschaftliche Vorteile in insgesamt sechsstelliger Höhe durch den vergünstigten Erwerb von Wohnungen in den sanierten beziehungsweise neugebauten Komplexen erhalten zu haben“.

 

Nach den durchgeführten Ermittlungen bestehe – so die Staatsanwaltschaft weiter – außerdem der Verdacht, „dass im letztgenannten Fall dem Krankenhaus-Zweckverband durch die Vorgehensweise des Beschuldigten ein Schaden in niederen siebenstelligen Bereich entstanden ist“.   

Ferner erklärt die Staatsanwaltschaft: Wegen des spiegelbildlichen Vorwurfs der Bestechung und Beihilfe zur Untreue beziehungsweise Bestechung sei ebenfalls Anklage gegen jeweils einen verantwortlichen Vertreter der beiden Firmen erhoben worden, die die Flächen erworben hatten.

 

Nunmehr werde die große Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt zu prüfen haben, ob die Anklage zuzulassen sei. Soweit die gleichzeitige Arbeit von Alfred Lehmann in städtischen Gremien sowie dessen Tätigkeit als „Senior Advisor“ für ein Personalberatungs-Unternehmen Gegenstand der strafrechtlichen Überprüfung sei, dauere diese Prüfung bei der Ingolstädter Staatsanwaltschaft noch an.


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