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Im Fokus der Überprüfungen stehen zum Beispiel Gerüste, Schutznetze und Kreissägen.

(ty) Das Baugewerbe zählt nach wie vor zu den im wahrsten Sinne des Wortes gefährlichsten Wirtschaftszweigen. Etwa die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle ereignet sich auf Baustellen: In den vergangenen beiden Jahren verunglückten allein in Oberbayern mehr als 20 Arbeiter tödlich. Um diese Zahl zu minimieren und um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten auf Baustellen weiter zu verbessern, führen die Behörden im Freistaat die Schwerpunkt-Aktion „Arbeitssicherheit auf Baustellen“ weiter fort, die im vergangenen Jahr begonnen hat. Die Federführung für die bayernweite Aktion übernimmt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern.

Im Fokus der Kontrollen stehen laut heutiger Mitteilung der Regierung von Oberbayern etwa Gerüste, Schutznetze oder auch Kreissägen. Denn die Behörden konnten bei ihren bisherigen Prüfungen „gerade den fehlerhaften Umgang mit diesen oft verwendeten Arbeitsmitteln als Gefahrenquelle identifizieren“. Den Angaben zufolge stellte die bayerische Gewerbeaufsicht beispielsweise fest, dass Fassaden-Gerüste häufig nur unzureichend am Gebäude verankert werden und dadurch umkippen können. 

Auch nicht fachgerecht montierte Schutznetze als Absturz-Sicherung oder fehlende Schutzeinrichtungen bei Kreissägen seien ebenfalls eine häufige Ursache für schwere oder tödliche Arbeitsunfälle, heißt es aus der Regierung von Oberbayern. Daneben überprüfen die Kontrolleure auch, ob Baugruben womöglich nicht vorschriftsmäßig hergestellt oder Dächer nicht durchtrittsicher gestaltet wurden, sodass die Gefahr besteht, abzustürzen. 

Mit der Schwerpunkt-Aktion wolle die bayerische Gewerbeaufsicht die Sicherheit auf Baustellen künftig erhöhen, indem sie die verantwortlichen Akteure berate und für die besonderen Gefährdungen sensibilisiere. 

Im Rahmen der Schwerpunkt-Aktion habe die Gewerbeaufsicht im vergangenen Jahr bayernweit zirka 3500 Mängel festgestellt und deren Beseitigung veranlasst. „In vielen Fällen geschah dies einvernehmlich mit den Beteiligten“, so die Regierung von Oberbayern. „Mitunter erließ die Gewerbeaufsicht aber auch Anordnungen, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten einzufordern.“


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