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Seit dem 1. Juli sind 621 Kontroll-Säulen bundesweit in Betrieb. Der normale Autofahrer hat vor ihnen aber nichts zu befürchten.

(ty) Immer wieder kann man die erschreckten Gesichter der Autofahrer beobachten, die auf den Straßen abrupt abbremsen, wenn sie die blauen Säulen am Fahrbahnrand sehen. Das rote Blitzlicht – sie erwarten es womöglich, aber es kommt nicht. Kein Wunder: Denn bei den vier Meter hohen Einrichtungen handelt es sicht nicht um Radarfallen, sondern um Kontrollsäulen für die Lkw-Maut. Diese sind seit dem 1. Juli bundesweit offiziell in Betrieb, wie die Firma Toll-Collect mitteilt.

Diese hat in ganz Deutschland 621 dieser Säulen installiert, die ausschließlich Kontroll- und keine Mauterhebungs-Funktionen haben. Sie ergänzen die mobilen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr. Die Säulen überprüfen, ob Kraftfahrzeuge und Fahrzeug-Kombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die Maut korrekt bezahlen. Sie kontrollieren während der Vorbeifahrt eines Fahrzeugs, ob dieses mautpflichtig ist und ob die Maut korrekt entrichtet wurde. Ist letzteres der Fall, werden die Kontrolldaten laut Toll-Collect in Bruchteilen von Sekunden gelöscht. Nur im Verdachtsfall werden die Daten an die Kontrollzentrale zur weiteren Prüfung übermittelt. Für die Kontrolle von Fahrzeugen durch die Kontrollsäule hat der Gesetzgeber mit dem Bundesfernstraßen-Mautgesetz (BFStrMG) die gleichen strengen Vorgaben erlassen wie für die Kontrollbrücken auf den Autobahnen.

Kontrollbrücken wie auf den Autobahnen werden an Bundesstraßen nicht errichtet, heißt es von Seiten der Firma. Technisch sind die Kontrollsäulen mit ähnlichen Funktionen ausgestattet wie die Kontrollbrücken. Mit ihnen werden die Mautkontrollen im fließenden Verkehr durchgeführt, ohne dass Lastwagen angehalten werden müssen. Schlank und blau lackiert fügen sie sich in das Landschaftsbild der Bundesstraßen ein. Bauliche Eingriffe in die Natur beschränken sich so auf ein Minimum. Mautpflicht besteht in Deutschland auf Autobahnen und ausgewählten Bundesstraßen für Fahrzeuge und Fahrzeug-Kombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Weitere Informationen gibt es unter www.toll-collect.de.


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