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Nach dem Aufsehen erregenden Fall im April dieses Jahres in Ingolstadt sind inzwischen die ersten Raser-Urteile rechtskräftig.

(ty) Aus polizeilicher Sicht erfreulich ist der teilweise bereits rechtskräftige Abschluss eines Verfahrens wegen der Teilnahme an einem illegalen Autorennen. Wie im April berichtet, dokumentierte und beendete eine mit Video ausgerüstete Streife der Ingolstädter Verkehrspolizei damals ein illegales Rennen im Stadtgebiet. Fünf Beschuldigte waren daraufhin wegen der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen (Paragraf 315d Strafgesetzbuch) angezeigt, ihre Führerscheine beschlagnahmt worden. 

„Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bestätigte nun das Amtsgericht Ingolstadt für zwei der Beschuldigten rechtskräftig eine Geldstrafe von 3600 Euro und eine sechsmonatige Fahrerlaubnis-Sperre“, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord heute mit. Die Verfahren gegen die drei weiteren Beschuldigten seien indes noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Einen ausführlichen Bericht zu dem illegalen Rennen sowie Original-Bilder aus den damals von der Verkehrspolizei gefertigten Video-Aufnahmen finden Sie hier.

Wie notwendig Geschwindigkeits-Kontrollen zur allgemeinen Verkehrssicherheit seien, belegen laut heutiger Mitteilung der Polizei zwei außergewöhnliche Geschwindigkeits-Überschreitungen, die erst dieser Tage in Ingolstadt festgestellt worden waren. Am Dienstagnachmittag wurde demnach auf der Theodor-Heuss-Straße ein weißer Audi A5 mit 120 km/h gemessen – bei erlaubten 50, wohl gemerkt. Und am Mittwochvormittag sei der Lenker eines Suzuki in der Von-der-Tann-Straße bei erlaubten 30 km/h mit 84 Stundenkilometern von den Beamten erwischt worden. Die beiden Raser müssen sich nun auf Bußgelder in Höhe von 480 beziehungsweise 280 Euro sowie auf ein drei- beziehungsweise zweimonatiges Fahrverbot einstellen, so ein Polizei-Sprecher.


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