Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Kelheim und Umgebung
Spende für Prälat-Michael-Thaller-Schule
(ty) Freudiger Start ins neue Jahr für die Prälat-Michael-Thaller-Schule aus Abensberg: Schulleiter Wolfgang Niemitz nahm einen Scheck über 300 Euro von der Mahlo GmbH + Co. KG in Empfang, den Betriebsratsvorsitzender Matthias Ziegler stellvertretend für das BR-Gremium und die gesamte Belegschaft übergab (Foto oben).
In der Vorweihnachtszeit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Saaler Maschinenbauers die in der Kantine installierte Spendenbox Euro um Euro gefüllt. Der Mahlo-Betriebsrat, der die Aktion organisiert hatte, freute sich über so viel Engagement und rundete den Betrag auf. Bei der Prälat-Michael-Thaller-Schule ist die Spende gut aufgehoben, da war man sich schnell einig.
Das Private Sonderpädagogisches Förderzentrum bietet Kindern und Jugendlichen ein diagnosegeleitetes differenziertes Angebot, das sich auf Diagnose- und Förderklassen, schulvorbereitende Einrichtungen und Kindertagesstätten erstreckt. Mit dem Geld können sowohl Geräte und Unterrichtsmaterialien angeschafft als auch Ausflüge oder Schulfeste finanziert werden.
Was tun bei einem Wild-Unfall?
(ty) Mit Tempo 100 auf der Landstraße und plötzlich springt ein Reh vors Auto: Zusammenstöße mit Tieren gehören besonders im Herbst und Winter zu den häufigsten Autounfällen. Ob die Kfz-Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von der Art des Tieres ab – und vom Versicherungsvertrag. Darauf macht der Verkehrssicherheitsbeauftrage des Landratsamtes Kelheim, Bernhard Strauß, aufmerksam.
Teilkasko übernimmt Schäden durch Haarwild. Wer mit einem Wildtier wie Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein zusammenstößt, bekommt den Schaden in der Regel von seiner Teilkaskoversicherung erstattet. Unfälle mit diesem sogenannten Haarwild seien laut Strauß in allen Tarifen abgedeckt.
Dazu gehören alle Tiere, die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen, zum Beispiel Rotwild, Rehwild, Schwarzwild, Feldhase, Fuchs und Steinmarder. Der Blick in die Police gibt Sicherheit. Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus. Nicht generell versichert sind auch Unfälle mit freilebenden Wölfen und exotischen Tieren wie Waschbären oder Nandus, die in einigen Regionen Deutschlands heimisch geworden sind.
Damit die Versicherung auch bei Kollisionen mit diesen Tieren oder streunenden Hunden einspringt, ist ein erweiterter Teilkaskoschutz notwendig, beispielsweise auf „Tiere aller Art“. Ein Blick in die Police verrät Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn Haus- und Nutztiere wie Kühe oder Schafe nicht in der Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen, ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen – falls das Tier hier noch am Unfallort ist und der Halter eindeutig ermittelt werden kann.
Weitere Tipps für Autofahrer vom Experten:
- So schwer es ist: Möglichst nicht ausweichen, wenn ein Tier über die Fahrbahn läuft. Das gilt besonders bei kleinen Tieren wie Hasen oder Igeln. Denn bei kleinen Tieren ist der Schaden durch ein Ausweichmanöver mit hoher Wahrscheinlichkeit größer als bei einem Zusammenstoß.
- Besser ist es, die Geschwindigkeit nach und nach zu drosseln. Eine Vollbremsung sollten Autofahrer vermeiden, damit ihnen der Hintermann nicht auffährt.
- Geht beim Zusammenstoß ein Scheinwerfer oder eine Schreibe zu Bruch, ist dieser Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt – unabhängig von der Art des Tieres.
- Wichtig zu wissen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden durch ein Tier am eigenen Fahrzeug nicht auf – sie ist für Schäden bei anderen zuständig und zahlt beispielsweise die kaputte Leitplanke oder das abgeknickte Verkehrsschild.
- Bei einem Unfall mit einem Tier immer die Polizei anrufen und tote Tiere auf keinen Fall mitnehmen.
„Rettet die Bienen!“
(ty) Der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ - Kurzbezeichnung „Rettet die Bienen!“ beginnt am Donnerstag, den 31. Januar, und endet am Mittwoch, den 13. Februar. In die bei den Gemeinden ausgelegten Eintragungslisten können sich alle Bürgerinnen und Bürger eintragen, die in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde eingetragen sind oder einen Eintragungsschein besitzen.
Die konkreten Eintragungsräume und Eintragungszeiten können Bürger der Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren entnehmen. Nähere Auskünfte hierüber gibt es bei der zuständigen Gemeindeverwaltung. Zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens ist es gemäß Art. 71 Abs. 2 Landeswahlgesetz erforderlich, dass sich mindestens ein Zehntel aller Stimmberechtigten in Bayern (etwa 950 000 Bürger) in die Eintragungslisten einträgt. Das Ergebnis für den Landkreis Kelheim steht am Donnerstag, 14. Februar, nach 12 Uhr fest.