Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Kelheim und Umgebung
Vollsperrung in Kelheim
(ty) Die Abensberger Straße in Kelheim wird von Mittwoch, 27. Februar, bis zum 1. März ab der Einmündung "Am Heidacker" in Fahrtrichtung Abensberg auf einer Länge von etwa 50 Meter voll gesperrt. Das wurde aus dem Landratsamt gemeldet. Die Zehentbauer führt Arbeiten für einen Kanal-Anschluss durch. Da sich die Kanalschächte inmitten in der Fahrbahn befinden, sei eine Vollsperrung unumgänglich, um eine sichere Arbeitsweise garantieren zu können. Die Umleitung erfolgt aus Richtung Kelheim kommend über die Staatsstraße 2230 – B 16, aus Richtung Thaldorf kommend über die Unterführung Richtung Saal/Donau (KEH 19) – B 16 – Staatsstraße 2230. "Die Zufahrt aus Richtung Kelheim zum Gewerbegebiet ist zu jeder Zeit gegeben", so die Kreisbehörde.
Vom Brei zum Familienessen
(ty) An Eltern mit Kind im ersten Lebensjahr sowie Großeltern richtet sich der Vortrag des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Abensberg unter dem Motto "Ganz entspannt vom Brei zum Familienessen". Die Veranstaltung findet am Montag, 25. März, von 10 bis 11.30 Uhr statt. Ungefähr ab dem achten Monat kann das Kind am Familientisch mitessen. Dipl.-Ökotrophologin Rita Neumayer erklärt unter anderem, was und wie viel für das Kind in dieser Phase gesund und sinnvoll ist. Nähere Infos und Anmeldung bis Montag, 18. März, unter www.aelf-ab.bayern.de/ernaehrung/familie
Erforschung seltener Krankheiten
(ty) Der Flughafen München unterstützt die gemeinnützige Care-for-Rare-Foundation mit insgesamt 20 000 Euro bei der Erforschung von seltenen Kinderkrankheiten. Den Scheck übergaben Thomas Bihler (Foto oben, rechts) und Nitsa Lialiagka von der Flughafen-München-GmbH, an Professor Christoph Klein (links), Leiter der Klinik und Poliklinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin am Dr.-von-Hauner'schen Kinderspital, der zugleich Gründer der Care-for-Rare-Foundation ist.
Die Stiftung will mit ihrer Kampagne "Yes, we care!" mehr Aufmerksamkeit für Kinder mit seltenen Erkrankungen generieren. Möglichst viele Menschen sollen sich mit dem Kampagnen-Aufkleber fotografieren, das Bild hochladen oder es mit dem Hashtag #YesWeCare auf Facebook oder Instagram posten. Weitere Infos zu der Aktion gibt es im Internet unter www.yes-we-care.online
Sperrzone wegen Blauzungen-Krankheit
(ty) Im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg ist laut aktueller Behörden-Mitteilung ein neuer Ausbruchsfall der Blauzungen-Krankheit bestätigt worden. Die Erkrankung werde insbesondere auf Rinder und Schafe übertragen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sei rund um den Ausbruchs-Betrieb eine Restriktions-Zone mit einem Radius von 150 Kilometer eingerichtet worden. Diese Beobachtungs-Zone umfasse damit auch Teile von Oberbayern, wie heute gemeldet wurde. Für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erlässt das Landratsamt nach eigener Mitteilung eine so genannte Allgemeinverfügung, in der die Sperrmaßnahmen angeordnet werden.
Diese Allgemeinverfügung trete am Donnerstag, 28. Februar, in Kraft. "In den Restriktions-Zonen gelten Handelsbeschränkungen", wird dazu erklärt. Für das Virus der Blauzungen-Krankheit, das in erster Linie durch infizierte Stechmücken übertragen werde, seien neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Wildwiederkäuer empfänglich. "In der Regel entwickeln nur Schafe schwere Krankheits-Verläufe mit Schwellungen im Kopfbereich bis zur Blaufärbung der Zunge", heißt es weiter. Ein vorbeugender Schutz der Tiere sei über eine freiwillige Impfung und den Einsatz von Repellentien möglich.
"Für den Menschen ist das Virus ungefährlich", teilt das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen mit. Ziel der genannten Restriktions-Zonen ist es den Angaben zufolge, "die Verbreitung des Erregers zu verhindern und den Eintrag in weitere Nutztier-Bestände möglichst zu vermeiden". Weitere Informationen zur Blauzungen-Krankheit sind im Internet abrufbar unter https://www.lgl.bayern.de/blauzungenkrankheit. Weitere Auskünfte erteilte auch das Veterinäramt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen; die Behörde ist erreichbar unter der Telefonnummer (0 84 31) 57 - 2 28.
Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild
(ty) Seit zwei Jahrzehnten wird sanierungsbedürftiger Schutzwald auf eng begrenzten Flächen effektiv vor Verbiss durch Schalenwild (Gams-, Reh- und Rotwild) geschützt. Die Verordnung über die Änderung der Jagdzeiten aus dem Jahr 2014 ist nun nach fünf Jahren außer Kraft getreten. Zur weiteren Ertüchtigung des Schutzwalds hat die Regierung von Oberbayern auf Antrag der bayerischen Staatsforsten die Schonzeit für bestimmtes Schalenwild auf eng begrenzten Flächen von heute bis 31.07.2024 erneut aufgehoben. Das Schalenwild soll durch punktuelle Bejagung von diesen Flächen ferngehalten werden. Der getätigte Abschuss wird auf den von den Landratsämtern festgelegten Revierabschussplan des jeweiligen Jagdjahres angerechnet – zusätzliches Wild wird daher nicht erlegt.
"Zweck der Verordnung ist der Schutz geschädigter Bergwälder. In Zeiten des Klimawandels kommt dessen Schutzfunktion für Mensch und Tier immer größere Bedeutung zu", wird dazu erklärt. Die durch heftige Schneefälle ausgelösten Katastrophenfälle im Januar im bayerischen Alpenraum zeigten wiederum die Notwendigkeit eines intakten Bergwaldes zum Schutz vor Lawinen auf. Das vergangene Jahr war gleichzeitig das wärmste Jahr in Deutschland seit Beginn der Wetter-Aufzeichnungen. Die Erwärmung im Sommer führte zu einer Zunahme von Hochwasser-Ereignissen, Stürmen und Waldbränden.
"Umso wichtiger ist es für die Sicherheit der Bevölkerung Oberbayerns, dass die Schutzwälder in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Rosenheim und Garmisch-Partenkirchen ertüchtigt werden, um ihre Schutzfunktionen vor Lawinen, Felsstürzen, Muren, Erosion und Hochwasser auch in Zukunft erfüllen zu können", so die Regierung von Oberbayern. Sie hat nach eigenem Bekunden jede einzelne der 91 Flächen sorgfältig geprüft und bewertet. "Der Schutz des Steinadlers, der Birk- und Auerhühner wurde hierbei berücksichtigt."
Um das Verfahren für die Öffentlichkeit transparent zu gestalten, haben die bayerischen Staatsforsten und die Regierung von Oberbayern zusätzliche Informations- und Beteiligungs-Möglichkeiten geschaffen: Die bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft arbeitet an einem umfangreichen wildbiologischen Forschungsprojekt in zwei Modellgebieten. Die Regierung von Oberbayern wird jährlich nach Ende der Schonzeit-Aufhebung Ortstermine anbieten, um Interessierte über die Verordnung sowie die Schutzwald-Sanierung zu informieren. Die Verordnung über die Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten in Oberbayern ist abrufbar unter
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/obabl/04_220219.pdf