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Sie wollte eine Unfallflucht anzeigen, jetzt blüht ihr selbst ein Strafverfahren. Ihr Führerschein wurde gleich einkassiert.

(ty) Total besoffen war eine 40-Jährige, die am gestrigen Nachmittag mit ihrem Auto zur Polizeiinspektion in Geisenfeld gefahren ist, weil sie dort eine Unfallflucht anzeigen wollte. Mit mehr als zwei Promille geriet die Frau dann allerdings selbst ins Visier der Beamten. Sie musste ihren Führerschein gleich abgeben und blickt jetzt einem Strafverfahren entgegen. Wie der Schaden an ihrem Wagen entstanden war, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Die Gesetzeshüter zweifeln zumindest an der Version der Frau. Ihr drohen in diesem Zusammenhang sogar weitere Anzeigen.

Die Pkw-Lenkerin, die aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen stammt, war gegen 15.45 Uhr bei der Dienststelle der Geisenfelder Polizei vorgefahren. Ihrer Schilderung zufolge, so wird berichtet, sei ihr in Vohburg von einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen worden – dabei sei ihr Hyundai beschädigt worden. "Tatsächlich konnte vorne links ein frischer Unfallschaden festgestellt werden", erklärte heute ein Polizei-Sprecher. "Allerdings ergaben sich aufgrund des Spurenbilds Zweifel an der Aussage."

Nachdem die Gesetzeshüter bei der vorstellig gewordenen 40-Jährigen Alkohol-Geruch festgestellt hatten, wurde ein Test durchgeführt: Der habe einen Wert von "über zwei Promille" ergeben. Damit musste sich die Frau – wie in solchen Fällen üblich – einer Blutentnahme unterziehen und ihr Führerschein wurde von den Beamten sichergestellt. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Mit dem Strafverfahren verbunden ist dann in der Regel auch der Entzug der Fahrerlaubnis. "Woher der Unfallschaden an dem Pkw stammt, konnte bislang noch nicht geklärt werden", hieß es heute. 

Gegen die 40-Jährige sei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden. Sollten die Ermittlungen ergeben, dass die Pkw-Lenkerin mit ihrem Auto selbst einen Unfall verursacht hat und dabei Fremdschaden entstanden ist, erhält sie darüber hinaus noch eine Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Und aus dem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr könnte unter Umständen der einer Gefährdung des Straßenverkehrs werden. Gegebenenfalls muss die Frau auch mit einer Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat rechnen.


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