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Kripo berichtet von ähnlichen Fällen in ganz Bayern. 24-jährige Münchnerin wurde um mehrere tausend Euro gebracht.

(ty) Im März waren Hundewelpen verschiedener Rassen von Unbekannten über eine Internet-Plattform für mehrere hundert Euro zum Verkauf angeboten worden. Als eine 21-jährige Münchnerin mit dem Anbieter Kontakt aufnahm, forderte dieser laut Polizei zunächst eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des Kaufpreises. Nachdem die junge Frau diese über einen Zahlungs-Dienstleister überwiesen hatte, habe der Anbieter weitere finanzielle Vorleistungen gefordert: angeblich aufgrund unvorhergesehener Kosten für den bevorstehenden Transport sowie wegen tierärztlicher Behandlungen.

Dies habe die 21-Jährige allerdings abgelehnt sowie stattdessen die Rückerstattung der bereits von ihr geleisteten Anzahlung gefordert – was der Anbieter wiederum mit Verweis auf die bereits entstandenen Kosten abgelehnt habe. Die junge Münchnerin erstattete daraufhin eine Anzeige wegen Betrugs. Das Münchner Polizeipräsidium berichtet heute von diesem Fall – bei dem es sich um keine einmalige Erscheinung handelt.

Im Rahmen der Ermittlungen des für Betrugs-Delikte zuständigen Kriminal-Kommissariats wurden nämlich weitere ähnlich gelagerte Fälle in ganz Bayern bekannt. "Auch hier inserierten Unbekannte auf Internet-Plattformen oder in Tieranzeigen Hundewelpen, um bei einer Kontakt-Aufnahme weitere finanzielle Forderungen zu stellen", erklärte heute ein Polizei-Sprecher. In einem älteren Fall sei vor zwei Jahren eine 24-jährige Münchnerin sukzessive zur Zahlung von mehreren tausend Euro veranlasst worden.

"Immer wieder werden auf Internet-Plattformen betrügerische Inserate mit Tierwelpen registriert", heißt es von der Polizei. Unabhängig von einem gegebenenfalls vereinbarten Kaufpreis würden im Verlauf der Kontakt-Aufnahme von den Geschädigten finanzielle Leistungen aufgrund vermeintlich unvorhergesehener Auslagen – beispielsweise Transport- oder Impfkosten – gefordert. Diese sollen dann zumeist über Anbieter für Bargeld-Transfers oder andere anonyme Bezahl-Code-Systeme (ins Ausland) bezahlt werden.

Die Polizei warnt in einer heute veröffentlichten Mitteilung ausdrücklich davor, bei dubiosen Angeboten, insbesondere wenn ein Bargeld-Transfer über anonyme Zahlungs-Dienstleister erfolgen soll, finanzielle Vorleistungen zu erbringen. "Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen", rät ein Sprecher – und: "Erstatten Sie eine Anzeige."


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