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Motorrad-Fahrerin touchierte einen Pkw, schleuderte in den Graben und kam unter ihrer Maschine zum Liegen.

(ty) Bei einem Verkehrsunfall in der Nähe von Oberdolling (Kreis Eichstätt) ist am späten gestrigen Nachmittag eine 29-jährige Motorrad-Fahrerin schwer verletzt worden. Sie schaffte es nicht mehr, rechtzeitig zu bremsen, und startete deshalb ein Ausweich-Manöver. Dabei kollidierte sie allerdings mit einem Pkw und schleuderte anschließend in den Graben, wo sie unter ihrer KTM-Maschine zum Liegen kam. Vom Hubschrauber wurde die Frau in ein Krankenhaus gebracht.

Das Unglück ereignete sich gegen 17.50 Uhr, zum Unfall-Hergang teilte die Beilngrieser Polizeiinspektion heute folgendes mit: Mehrere Pkw-Lenker sowie die 29-jährige Bikerin waren in einer Kolonne – von Oberdolling kommend – auf der Staatsstraße 2231 in Richtung Altmannstein unterwegs. Als das vorderste der vier Fahrzeuge nach links in Richtung Steinsdorf abbiegen wollte, musste der dahinter fahrende Pkw-Lenker stark abbremsen. Um einen Auffahr-Unfall zu vermeiden, sei er nach rechts in eine Parkbucht ausgewichen.

"Von diesem Manöver offensichtlich überrascht, musste auch der dritte Pkw stark abbremsen", berichtet ein Polizei-Sprecher. Die Motorrad-Fahrerin habe dieser Kettenreaktion allerdings nicht mehr folgen können. "Sie schaffte es nicht mehr, das Motorrad rechtzeitig zum Stehen zu bringen." Als sie dies realisiert habe, versuchte sie nach Angaben der Polizei noch, links an dem vor ihr Fahrenden vorbei zu kommen, streifte dabei aber die linke Seite des Pkw." Damit nahm das Unheil seinen Lauf.

Die 29-jährige Österreicherin, die in München wohnt, konnte laut Polizei einen Sturz nicht mehr verhindern: "Sie schleuderte links in den Straßen-Graben, wo sie unter dem Motorrad zum Liegen kam." Aufgrund der Schwere der Verletzungen sei die Frau nach der Erstversorgung vor Ort mit dem Rettungs-Hubschrauber ins Klinikum nach Ingolstadt gebracht worden. Während der polizeilichen Unfallaufnahme übernahmen die Feuerwehren aus Sandersdorf und Mendorf die Verkehrsregelung auf der einseitig gesperrten Staatsstraße.


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