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Hoverboard-Fahrer (28) geriet in eine folgenreiche Kontrolle. Und das Fortbewegungsmittel ist er auch noch los.

(ty) Am gestrigen Abend wollte ein 28-Jähriger mit einem so genannten Hoverboard vom Volksfest in Neustadt an der Donau nach Hause gefahren. Er wurde von Beamten der Kelheimer Polizeiinspektion einer Kontrolle unterzogen und hat jetzt einigen Ärger am Hals. Laut heutiger Mitteilung der Gesetzeshüter stellte sich heraus, dass das Hoverboard zulassungs- und versicherungspflichtig gewesen wäre. "Außerdem wäre aufgrund der technischen Beschaffenheit eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen", heißt es weiter.

Das Problem: "Der 28-Jährige konnte nichts davon vorweisen." Außerdem sei der Mann "erheblich alkoholisiert" gewesen. Die Folgen dieser futuristischen Fortbewegungs-Variante für den 28-Jährigen sind gegenwärtig nicht zu unterschätzen: Gegen ihn werde nun wegen Trunkenheit im Verkehr sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich ermittelt; außerdem stehen zulassungsrechtliche Verstöße im Raum. Das Hoverboard ist er übrigens auch noch los; es wurde nämlich von den Beamten sichergestellt.


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