62-Jähriger aus dem Kreis Kelheim wurde von einem vermeintlichen Microsoft-Mitarbeiter betrogen. Polizei warnt erneut vor dieser Masche.
(ty) Gestern ist ein 62-jähriger Mann aus dem Landkreis Kelheim von einem vermeintlichen Microsoft-Mitarbeiter angerufen worden: Jetzt ist er 2000 Euro los und die Polizei ermittelt wegen Betrugs. Der Mann am anderen Ende der Leitung forderte den Geprellten dazu auf, einige Programme zu installieren, damit er, der Gauner, per Fernzugriff auf dem PC arbeiten könne. "Im weiteren Verlauf sollten einige Online-Testüberweisungen getätigt werden, um das Überweisungs-System zu prüfen", berichtet die Polizei. Tatsächlich handelte es sich allerdings nicht um Testüberweisungen, sondern um reale Transaktionen.
Die Betrugs-Masche mit falschen Microsoft-Mitarbeitern ist nicht neu, die Polizei warnt immer wieder vor solch dreisten Betrügern. Aus aktuellem Anlass appellieren die Beamten heute erneut an die Bürger, sich nicht überrumpeln zu lassen. Ein Sprecher rät: "Holen Sie sich Rat bei Angehörigen oder ihrer lokalen Polizeiinspektion, bevor Sie Fremden Zugriff auf Ihren PC ermöglichen oder vorschnell Geld überweisen!" Und: "Lassen Sie sich nicht von dem professionellen Auftreten der Anrufer täuschen. Seien Sie lieber einmal zu oft misstrauisch."
Die Kripo rät ferner:
- Beenden Sie Anrufe von angeblichen Service-Mitarbeitern, wenn sie diese nicht selbst angefordert haben. Weder Microsoft noch andere IT-Unternehmen werden unaufgefordert Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
- Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer keinen Zugriff auf Ihren Computer.
- Geben Sie keine Bankkonto- oder Kreditkartendaten preis.
- Geben Sie keine Zugangsdaten zu Kundenkonten bei zum Beispiel "PayPal" oder "Amazon" preis.
- Kaufen Sie auf Grund telefonischer Aufforderung keine Gutscheincodes.
Betrugs-Opfern wird geraten:
- Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz des Täters gelangt sind.
- Ändern Sie unverzüglich betroffene Passwörter.
- Lassen Sie sich durch Ihr Geldinstitut zur Rückabwicklung bereits getätigter Zahlungen (zum Beispiel Lastschrift-Rückgabe oder Überweisungs-Rückruf) und zu weiteren Maßnahmen beraten.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Sollten Sie technisch dazu in der Lage sein, lesen Sie auf Ihrem PC die Logdaten des benutzten Fernwartungs-Programms aus.