Logo
Anzeige
Anzeige
zell

In 1704 der 2056 Kommunen im Freistaat haben die Bürger am 15. August frei. Festgelegt wird das anhand der Daten vom Landesamt für Statistik. 

(ty) In Deutschland ist "Mariä Himmelfahrt" nur im Saarland sowie in bestimmten Gemeinden in Bayern ein gesetzlicher Feiertag. Wie das bayerische Landesamt für Statistik dazu mitteilt, ist im Freistaat das Fest "Mariä Himmelfahrt" in 1704 von insgesamt 2056 Kommunen ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in sämtlichen Gemeinden der 15. August als gesetzlicher Feiertag gilt, trifft das in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Gemeinden nicht zu. In fünf der acht bayerischen Großstädte ist "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag. Warum das so ist und wer das festlegt, lesen Sie hier.

Gemäß Artikel 1, Absatz 1, Nummer 2 des so genannten Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (kurz: Feiertags-Gesetz) ist in Bayern der 15. August – "Mariä Himmelfahrt" – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz hatten. Hatten? Ja, genau. Denn auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Feiertags-Gesetzes das bayerische Landesamt für Statistik jeweils auf der Basis der jüngsten Volkszählung fest.

Die Festlegung, in welchen Gemeinden im Freistaat Bayern "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, beruht demnach derzeit auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Nach Mitteilung des bayerischen Landesamts für Statistik ist das Fest "Mariä Himmelfahrt" aktuell in 1704 von insgesamt 2056 Gemeinden in Bayern ein gesetzlicher Feiertag. In Oberbayern und Niederbayern ist der 15. August den Angaben zufolge überall ein Feiertag, "da dort in allen Gemeinden zum Zeitpunkt des Zensus 2011 die Zahl der Katholiken überwog".

Auch in der Oberpfalz (96,0 Prozent der Gemeinden überwiegend katholisch), in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87,0 Prozent) ist der 15. August laut Mitteilung des Landesamts für die meisten Bürgerinnen und Bürger ein freier Tag. In den meisten Gemeinden der evangelisch geprägten Regierungsbezirke Oberfranken beziehungsweise Mittelfranken ist "Mariä Himmelfahrt" dagegen kein Feiertag, erklärt das Landesamt: Dort seien nämlich lediglich 46,3 Prozent beziehungsweise 18,1 Prozent der Gemeinden mehrheitlich katholisch.

Während in den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, wird in den mittelfränkischen Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen am 15. August gearbeitet beziehungsweise haben die Geschäfte geöffnet.

Eine Übersicht dazu, in welchen Kommunen im Freistaat das kirchliche Fest "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, kann dem Internet-Angebot des bayerischen Landesamts für Statistik entnommen werden, hier der Link: www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt. Die nachfolgende Karte bietet außerdem einen geografischen Überblick.


Anzeige
zell
RSS feed