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Gestoppt in Abensberg: "Diese roten Kennzeichen sind gesetzlich nur zum Zwecke von Prüfungs-, Probe- oder Überführungs-Fahrten zulässig."

(ty) Beamte von der Kelheimer Polizeiinspektion haben am gestrigen Nachmittag auf der Straubinger Straße in Abensberg einen BMW gestoppt, an dem rote Händler-Kennzeichen angebracht waren. Laut heutiger Mitteilung stellte sich bei der Überprüfung des Wagens heraus, dass der 38-jährige Pkw-Lenker damit zum Einkaufen gefahren waren. "Befragungen erhärteten den Verdacht einer zweckentfremdeten Fahrt mit den 06er-Kennzeichen", so ein Polizei-Sprecher.

"Diese roten Kennzeichen sind gesetzlich nur zum Zwecke von Prüfungs-, Probe- oder Überführungs-Fahrten zulässig", wird dazu von den Beamten erklärt. Da der 38-jährige Kfz-Aufbereiter gegen diese Zweckbindung verstoßen habe, erwarte ihn jetzt eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Kraftfahrzeug-Steuer-Gesetz. Weitere Ordnungswidrigkeiten bezüglich der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung werden von den Gesetzeshütern ebenfalls verfolgt.


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