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Worauf man beim Online-Shopping achten sollte, um nicht auf Betrüger hereinzufallen.

(ty) Freilich nicht nur, aber nicht zuletzt in der Weihnachtszeit wird auch kräftig online eingekauft. Während man über das weltweite Datennetz einerseits tatsächlich das eine oder andere Schnäppchen ergattern kann, ist andererseits durchaus Vorsicht geboten. Denn dubiose Anbieter oder schlichtweg Betrüger tummeln sich ebenfalls im Web und versuchen ihre Opfer um Geld zu bringen. Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor Fake-Shops im Internet und gibt Präventions-Hinweise.

In den vergangenen Wochen haben unter anderem die Kriminalpolizei-Inspektionen im Zuständigkeits-Bereich des Polizeipräsidium Oberbayern-Nord laut aktueller Mitteilung wieder vermehrt Betrugs-Anzeigen aufgenommen. "Mehrere Bürger waren auf Fake-Shops hereingefallen und hatten online Waren im Wert von mehreren hundert Euro bei augenscheinlich seriösen Händlern bestellt", heißt es dazu. "Als dann die gekauften Produkte nicht geliefert wurden, kam Misstrauen auf und sie erstatteten Anzeige wegen Betrugs."

"Immer wieder fallen Verbraucher im Internet auf so genannte Fake-Shops herein und bekommen weder Ware geliefert, noch ihr bezahltes Geld zurück", verdeutlich ein Polizei-Sprecher die Gefahr. Laut bundesweiter polizeilicher Kriminal-Statistik waren im vergangenen Jahr allein 154 773 Fälle von Betrug mittels Internet festgestellt worden. Davon entfielen den Angaben zufolge gut 35 Prozent auf den Warenbetrug, bei dem bestellte Ware entweder in minderwertiger Ausführung oder gar nicht geliefert worden war. 

Bequem und schnell – das Einkaufen im Internet ist für viele eine Alternative zum Einzelhandel vor Ort. "Jedoch sollte bei der digitalen Schnäppchenjagd nicht nur der Preis entscheidend sein, sondern vor allem die Sicherheit", sagt Harald Schmidt, Leiter der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. "Wir raten allen Online-Käufern zur Vorsicht." Fake-Shops seien nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. "Die Betrüger kreieren auch seriös wirkende Verkaufs-Plattformen, die nur an besonders niedrigen Preisen erkennbar sind. Deswegen raten wir dazu, vor dem Kauf auf Preise, Bezahlwege oder das Widerrufsrecht zu achten."

Fake-Shops sind betrügerisch angelegte, günstige Online-Shops, welche im Regelfall nur für wenige Tage online sind und Produkte anbieten. Nach einer Zahlung mittels Vorauskasse werde die versprochene Ware nicht geliefert und der Shop verschwinde wieder aus dem Internet. Bis vor einiger Zeit waren Fake-Shops laut Polizei vielfach am fehlenden Impressum, an fehlenden Angaben im Bereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an Rechtschreibfehlern vergleichsweise einfach zu erkennen. Das habe sich mittlerweile geändert, da die Betrüger immer professioneller vorgehen und mittlerweile Shops erstellen, die nicht so leicht zu erkennen sind.

Einige Tipps der Polizei:

  • Bezahlen Sie nicht mittels Überweisung (Vorauskasse)
  • Seriöse Shops bieten auch einen Bezahlservice oder Möglichkeiten mit Käuferschutz an
  • Überprüfen Sie den Namen des Shops über eine Suchmaschine im Internet (kombinieren Sie auch den Namen des Shops mit den Wörtern "Erfahrungen" oder "Betrug"
  • Der Shop bietet keine Kunden-Hotline? Falls doch: Anrufen und persönliche Abholung anfragen, auch wenn Sie dies nicht beabsichtigen.
  • Überprüfen Sie den Namen des Shops über die Internetadresse http://whois.domaintools.com oder https://www.denic.de. Hier können Sie feststellen, auf welchen Domain-Inhaber der Shop registriert ist. Sind hier Adressen im Ausland angegeben und stimmt der Domain-Inhaber nicht mit dem Inhaber im Impressum überein, sollten Sie skeptisch werden.

Sollten Sie Betrugs-Opfer geworden sein:

"Sofern Sie schon Geld überwiesen haben, müssen Sie umgehend Ihre Bank informieren und versuchen, das Geld zurückzufordern", betont die Polizei: "Es ist aber Eile geboten, da erlangte Gelder jederzeit durch die Täter abgehoben werden können." Geraten wird außerdem: "Zeigen Sie den Vorgang umgehend bei einer Polizei-Dienststelle an und bringen Sie hier Unterlagen wie zum Beispiel eine Kaufbestätigung mit.

Weitere offizielle Informationen zum Thema Cybercrime finden Sie hier.


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