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Bestimmte Geschäfte dürfen wieder öffnen, Ausgangs-Regelungen werden leicht entschärft, Unterricht soll schrittweise aufgenommen werden. Hier die Details in der Zusammenfassung.

(ty) Die in Bayern wegen der Corona-Krise geltenden Beschränkungen werden etwas gelockert. Die Ausgangs-Beschränkung bleibt zwar bis einschließlich 3. Mai bestehen. Sie wird aber ab Montag, 20. April, insofern gelockert, dass dann Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person. Ebenfalls ab Montag dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Ab 27. April dürfen Kfz-Händler, Fahrrad-Händler und Buchhandlungen wieder aufmachen sowie weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis Ende August untersagt. Der Unterricht soll ab 27. Mai teil- und schrittweise wieder aufgenommen werden. Nachfolgend die Details.

Ministerpräsident Markus Söder und mehrere Minister verkündeten am frühen Nachmittag die Ergebnisse einer heutigen Kabinett-Sitzung, in der es um die weitere Corona-Strategie im Freistaat ging. Man bekomme das neuartige Virus langsam unter Kontrolle, befand Söder. Dennoch sei "absolute Vorsicht geboten" und man müsse lernen, mit der Pandemie zu leben – sonst drohten ein Rückfall und eine Überlastung des Gesundheits-Systems.

Man wolle "keine Experimente" mit der Gesundheit oder mit Corona machen. Entwarnung könne man noch nicht geben, "wir sind nicht über den Berg". Es gebe Anlass zu vorsichtigem Optimismus, aber nicht zu Übermut, erklärte Söder. Man müsse aufpassen, dass diese vorsichtigen Erleichterungen nicht die Wirkung der Maßnahmen ins Gegenteil verkehren.

Der bayerische Weg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird vom Ministerrat als erfolgreich bewertet. Es sei, so heißt es in einer Pressemitteilung zur heutigen Kabinett-Sitzung, gelungen, die Verbreitung des Corona-Virus deutlich zu bremsen. Die Zahl der an Corona-Erkrankten liege zwar noch immer auf einem hohen Niveau, habe sich aber stabilisiert. "Die beschlossenen Maßnahmen haben eine Überlastung des Gesundheits-Systems verhindert."

Es habe sich gezeigt, dass die Strategie der Staatsregierung mit frühzeitigen und konsequenten Schritten richtig gewesen sei. Dennoch bestehe kein Grund zur Entwarnung. Die Entwicklung eines Impfstoffs oder eines einsatzfähigen Medikaments sei nach wie vor nicht verlässlich absehbar. Das einzige Medikament, das man derzeit habe, sei "soziale Distanz", sagte Söder in der Pressekonferenz.

Bayern weist durch die Nähe zu Österreich und Italien nach wie vor vergleichsweise hohe Infektionszahlen auf. Eine sehr schnelle und weitreichende Aufhebung der beschlossenen Maßnahmen könnte daher nach Ansicht des Ministerrats innerhalb kurzer Zeit auch in Bayern erneut eine exponentielle Ausbreitung des Corona-Virus zur Folge haben – die bisherigen Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie würden zunichte gemacht. Einen solchen Rückschlag dürfe es keinesfalls geben.

Der eingeschlagene Weg wird daher laut heutiger Mitteilung fortgesetzt und mit Umsicht an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheits-Systems im Freistaat müssten unverändert Priorität haben. Daneben brauche es Vorkehrungen zum Schutz besonders Betroffener sowie Begleitmaßnahmen, um die Verbreitung des Virus nachzuvollziehen und kontrollieren zu können. Alle weiteren Schritte müssten konsequent auf diese Ziele hin ausgerichtet werden.

Die beschlossenen Maßnahmen werden deshalb laut Pressemitteilung zur Kabinett-Sitzung im Einklang mit den am gestrigen Donnerstag von der Ministerpräsidenten-Konferenz und der Bundeskanzlerin beschlossenen Leitlinien fortgesetzt und angepasst. Die bayerische Staatsregierung hat hierzu den Angaben zufolge folgende Eckpunkte beschlossen.

Ausgangs-Beschränkung 

Die Ausgangs-Beschränkung wird bis einschließlich 3. Mai verlängert. Sie wird allerdings ab dem kommenden Montag, 20. April, insoweit gelockert, als dass künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Geschäfte

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlass-Kontrollen, 1,5-Meter-Abstand, ein Kunde pro 20 Quadratmeter, verpflichtende Hygiene- und Parkplatz-Konzepte sowie ein Mundschutz-Gebot – wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber beziehungsweise Kunden erfolgen müsse.

Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte laut heutiger Mitteilung dann stufenweise und wie folt erleichtert:

  • Ab 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
  • Ab 27. April dürfen Kfz-Händler, Fahrrad-Händler und Buchhandlungen wieder öffnen.
  • Ab 27. April dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
  • Es sei entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber werde unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der MPK und des Bundes sowie unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.

Video von der heutigen Pressekonferenz.

Gastronomie, Hotellerie, Tourismus

Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort. Das heißt: Erlaubt seien nur die Mitnahme von Essen beziehungsweise nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen. Söder erklärte in der Pressekonferenz, dass es auf absehbare Zeit wohl keine Veränderungen bei der Gastronomie geben werde. Außerdem sei es eher unwahrscheinlich, dass heuer ein Sommer-Urlaub in anderen Ländern möglich sei.

Veranstaltungen und Versammlungen

Für Veranstaltungen und Versammlungen bestehen die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben den Angaben zufolge mindestens bis zum 31. August dieses Jahres untersagt. Bezüglich des diesjährigen Oktoberfestes in München zeigte sich Söder heute "sehr, sehr skeptisch".

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Auf Bundesebene werde zeitnah mit den großen Religionsgemeinschaften das Gespräch aufgenommen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg zu vereinbaren.

Schulen / Kinderbetreuung

Grundschulen und Kitas bleiben vorerst geschlossen. Laut heutiger Mitteilung wird aber folgende schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts angestrebt:

  • Ab dem 27. April erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungs-Vorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen.
  • Für alle übrigen Jahrgangsstufen werden die Angebote des "Lernens zuhause" weitergeführt und mit Blick auf die pädagogischen und organisatorischen Erfahrungen weiterentwickelt.
  • Ab dem 11. Mai können weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden. Über die Einzelheiten werde rechtzeitig vorher unter Einbeziehung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Beschlüsse der Kultusminister-Konferenz entschieden. Es werde angestrebt, dass ab diesem Zeitpunkt vor allem die Anschlussklassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht, wieder den Unterricht an den Schulen aufnehmen können.

Die bisherige Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten wird beibehalten und ab 27. April ausgeweitet. Zukünftig kann die Notbetreuung für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in systemrelevanten Branchen arbeitet.

Im Vorfeld einer Wiederaufnahme des Unterrichts-Betriebs an bayerischen Schulen müsse zunächst schulart-übergreifend insbesondere geklärt werden unter welchen Rahmenbedingungen Unterricht im Klassenzimmer abgehalten werden könne (Hygiene, Abstandsregelung, Klassengröße) und wie auf dem Schulweg ein bestmöglicher Infektionsschutz sichergestellt werden könne. Das Kultusministerium werde hierzu zusammen mit dem Gesundheits- und dem Verkehrs-Ministerium ein Konzept erstellen. Entsprechende Rahmenbedingungen seien Grundvoraussetzung für alle Erleichterungsschritte.

Hochschule / Universitäten

Der Vorlesungsbetrieb an den bayerischen Universitäten und Hochschulen soll zwar am 20. April starten, allerdings findet das Sommer-Semester vorerst digital statt. Die Abnahme von Prüfungen sei im Präsenzbetrieb möglich.
Staatliche Bibliotheken sowie Bibliotheken an Unis und Hochschulen können ab dem 27. April unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.

Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime

Bei den Gesundheits- und Pflege-Einrichtungen bleiben die derzeit gültigen Regelungen bezüglich Öffnung und Zugang bestehen. Sterbende können durch die engsten Familien-Angehörigen begleitet werden.

ÖPNV

Das Verkehrs-Ministerium will ein Konzept zur stufenweisen Steigerung der Verkehrs-Kapazitäten einschließlich erforderlicher Schutz- und Hygiene-Maßnahmen im öffentlichen Nahverkehr erarbeiten. Den Bürgern wird die Nutzung von Alltagsmasken im ÖPNV dringend empfohlen.


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