57-Jähriger soll in einem Geschäft eine 23-Jährige beleidigt haben, die sich nicht an die Abstands-Regeln gehalten haben soll.
(ty) In Mainburg ist es am gestrigen Nachmittag in einem Geschäft zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 57 Jahre alten Mann aus Pfaffenhofen und einer 23-Jährigen gekommen, die nun die Polizei beschäftigt. Hintergrund des Zoffs soll der Umgang mit Corona-Regelungen gewesen sein. Im Raum stehen nun etwaige Straftatbestände sowie mögliche Verstöße gegen das Infektions-Schutz-Gesetz. Aber der Reihe nach.
Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, soll es gegen 15.50 Uhr in einem Laden an der Ingolstädter Straße zu der Streitigkeit gekommen sein. Die 23-Jährige habe gegenüber den Beamten erklärt, dass sie in der Filiale eines Sonderposten-Marktes von einem älteren Herrn lautstark mit Schimpfwörtern beleidigt worden sei. Den Grund dafür habe sie sich indes nicht erklären können. Sie habe sich anschließend das Auto-Kennzeichen des Mannes notiert und wollte schließlich gleich Anzeige wegen Beleidigung erstatten.
Nach einem Gespräch mit dem mutmaßlichen Beleidiger stellte sich laut Polizei dann heraus, dass es im Kassen-Bereich des besagten Geschäfts zu einem Konflikt gekommen sei, weil die 23-Jährige keinerlei Sicherheits-Abstand zu dem 57-jährigen Pfaffenhofener und dessen Ehefrau eingehalten haben soll. Der 57-Jährige habe nach eigenem Bekunden die 23-Jährige mehrfach darauf hingewiesen – gerade wegen der aktuell geltenden Maßnahmen und Regelungen zum Schutz vor einer Corona-Infektion.
Die 23-Jährige soll sich, so heißt es unter Berufung auf die Einlassungen des 57-Jährigen, allerdings gleichgültig gezeigt haben. Und auch eine von dem Pfaffenhofener angesprochene Angestellte des Ladens habe keinerlei Maßnahmen ergriffen. Letztlich soll es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden Parteien gekommen sein. Die Mainburger Polizei ermittelt laut heutiger Mitteilung jetzt wegen möglicher Straftatbestände sowie Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektions-Schutz-Gesetz. Ein Sprecher mahnt die Einhaltungen der Corona-Regelungen an.
Die sechste bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (6. BayIfSMV) in der momentan geltenden Fassung finden Sie unter diesem Link; sie wurde zuletzt bis einschließlich 3. Oktober dieses Jahres verlängert. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und der Schwere der Tat. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser Bußgeld-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.