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Gesundheits-Ministerin Huml gibt Risikogebiete bekannt. "Sehe mit Sorge auf die zum Teil schnell steigenden Infektionszahlen."

(ty) Die bayerische Gesundheits-Ministerin Melanie Huml hat heute vor dem Hintergrund der Corona-Krise und mit Bezug auf eine Anpassung der Beherbergungs-Verbote im Freistaat eine aktualisierte Liste der innerdeutschen Risikogebiete bekannt gegeben. Ab dem morgigen Samstag, 10. Oktober, gilt den Angaben zufolge damit ein Beherbergungs-Verbot für Reisende aus zehn bestimmten Städten und Landkreisen. Die vollständige Liste finden Sie in diesem Beitrag. Huml betonte: "Gerade mit Blick auf die bevorstehenden Herbstferien und den damit verbundenen Reiseverkehr müssen wir alles dafür tun, Infektionsketten aus Risikogebieten nicht in Bayern aufkommen zu lassen."

Laut heutiger Mitteilung des bayerischen Gesundheits-Ministeriums gilt im Freistaat ab morgen ein Beherbergungs-Verbot für Reisende aus folgenden Städten und Landkreisen:

  • Stadt Berlin
  • Stadtgemeinde Bremen
  • Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main
  • Kreisfreie Stadt Offenbach
  • Kreisfreie Stadt Hamm
  • Kreisfreie Stadt Herne
  • Kreisfreie Stadt Remscheid
  • Landkreis Esslingen
  • Landkreis Cloppenburg
  • Landkreis Wesermarsch

Huml betonte am heutigen Freitag in Nürnberg: "Ich sehe mit Sorge auf die zum Teil schnell steigenden Infektionszahlen in vielen Regionen Deutschlands." Die zentrale Herausforderung sei daher im Moment, alles dafür zu tun, dass das Infektions-Geschehen beherrschbar bleibe.

"Gerade mit Blick auf die bevorstehenden Herbstferien und den damit verbundenen Reiseverkehr müssen wir alles dafür tun, Infektionsketten aus Risikogebieten nicht in Bayern aufkommen zu lassen", so die Ministerin. Grundlage für die Entscheidung über Beherbergungs-Verbote seien die tagesaktuellen Inzidenz-Werte des Robert Koch-Instituts (RKI).

Zusätzlich nehme das Gesundheits-Ministerium für jede betroffene Region Einzelfall-Prüfungen vor. Die Bewertung setze dabei neben anderen Parametern auch auf eine zeitliche Beobachtung der betroffenen Regionen, sodass eine tagesaktuelle Anpassung, ähnlich der Inzidenzien-Ausweisung des RKI, nicht stattfinde.

"Wir aktualisieren unsere Liste mit Risikogebieten zwei Mal pro Woche", sagte Huml. "Sollte jedoch regional ein besonderes Ausbruchs-Geschehen auftreten, können wir auch öfter aktualisieren." Die aktuelle Liste werde im bayerischen Ministerialblatt bekannt gemacht und im Internet-Angebot des bayerischen Gesundheits-Ministeriums auf www.stmgp.bayern.de veröffentlicht.

Huml erläuterte: "Es geht hier nicht um ein Einreiseverbot. Im Gegenteil: Jeder darf weiterhin nach Bayern reisen und ist hier herzlich willkommen, sofern er einen negativen Corona-Test vorweisen kann. Durch das Instrument des Beherbergungs-Verbots vermeiden wir weitaus drastischere Maßnahmen, die die Freiheit der Menschen stärker einschränken und auch die Wirtschaft härter treffen würden."

Ausnahmen von der Regelung gelten laut heutiger Mitteilung unter anderem, "wenn Reisende einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können oder aus medizinischen oder beruflichen Gründen die Reise notwendig ist". Auch zwischenmenschliche Aspekte wie Fernbeziehungen, Pflege und Betreuung von Personen oder der Kontakt mit Kindern bei getrennt lebenden Eltern gehörten zu den Ausnahmen-Gründen.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier sind laut LGL ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Landesamt über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu Abweichungen zwischen regionalen Zahlen und der LGL-Tabelle kommen. Das LGL wiederum melde die bayerischen Fälle an das Robert Koch-Institut, auch hier könne es zum Beispiel durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen.


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