Ausweitung der Masken-Pflicht, Sperrstunden, Alkohol-Verbote, strikte Begrenzungen bei privaten Feiern und Kontakten.
(ty) Die bayerische Staatsregierung bezeichnet die jüngste Corona-Entwicklung als "Besorgnis erregend". Der Ministerrat appelliert deshalb mit Nachdruck an alle Bürger, die allgemeinen Schutzregeln konsequent zu befolgen. Außerdem wurden in der heutigen Kabinett-Sitzung weitere Verschärfungen für den Freistaat beschlossen. Diese treten spätestens ab bestimmten Werten bei der Sieben-Tages-Inzidenz in Kraft und betreffen unter anderem eine Ausweitung der Masken-Pflicht, Sperrstunden-Regelungen, Alkohol-Verbote sowie strikte Begrenzungen bei privaten Feiern und Kontakten. Nachfolgend die Details in der Zusammenfassung.
"Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen macht deutlich, dass die vom Corona-Virus ausgehenden Gefahren weiter ernst und die Lage wieder wachsend Besorgnis erregend sind", wurde nach der heutigen Kabinett-Sitzung aus der bayerischen Staatskanzlei erklärt. Für Deutschland und Bayern seien die kommenden Wochen entscheidend. Es müsse gelingen, den seit Ende August erkennbaren Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen.
"Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu schützen, ist oberstes Gebot", heißt es in der Pressemitteilung zu der Sitzung des bayerischen Ministerrats. "Insbesondere Risikogruppen haben Anspruch auf bestmöglichen Schutz und Solidarität der gesamten Bevölkerung." Eine Überforderung des Gesundheits-Systems dürfe gerade im Vorfeld des Winters und der jahreszeitlichen typischen sonstigen Erkrankungen nicht riskiert werden.
Der Ministerrat appelliere mit Nachdruck an alle Bürger, die allgemeinen Schutzregeln konsequent zu befolgen. Hierzu gehörten die Einhaltung eines Mindest-Abstands von 1,5 Metern, die Hygiene-Regeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hinzu komme das ausreichende Lüften insbesondere beim Aufenthalt von mehreren Personen in geschlossenen Räumen. Der Ministerrat empfehle ausdrücklich, eine Mund-Nasen-Bedeckung überall zu tragen, wo der Mindest-Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden könne – und zwar auch dann, wenn dazu keine ausdrückliche Verpflichtung bestehe.
"Laufende Infektionsketten", so heißt es weiter, "können nur gebrochen werden, wenn die Behörden zuverlässig auch über die nötigen Kontakt-Daten verfügen, um Betroffene ansprechen, warnen und testen zu können." Der Ministerrat bitte daher alle Bürger ausdrücklich darum, auch im eigenen Interesse geforderte Kontakt-Daten korrekt, vollständig und lesbar anzugeben.
Aufgrund der weltweiten Forschungs-Anstrengungen seien das Wissen um das Virus, seine Verbreitungswege und wirksame Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionsketten erfreulicherweise gewachsen. Gewachsen sei in gleichem Maße die Herausforderung, auch die geschwächte Wirtschaft keinen unzumutbaren Belastungen mehr auszusetzen. "Ein allgemeiner Lock-Down wie im Frühjahr 2020 kann und muss daher vermieden werden", wurde aus der bayerischen Staatskanzlei betont. Insbesondere Schulen und Kitas müssten weiter geöffnet bleiben.
Das sei nur möglich unter zwei Voraussetzungen: "Präzise gesteuerte Maßnahmen einerseits und ihre erneut disziplinierte Befolgung durch die gesamte Bevölkerung andererseits. Bayern ist im Frühjahr in einem gemeinsamen Kraftakt gut durch die erste Welle gekommen. Das muss erneut bewiesen werden. Bayern muss nun mit Entschlossenheit handeln."
Die heute von der bayerischen Regierung beschlossenen Maßnahmen in der Zusammenfassung:
Maßnahmen bei Sieben-Tages-Inzidenz größer 35
In Gebieten mit steigenden Corona-Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter den Angaben zufolge spätestens ab einer Sieben-Tages-Inzidenz über 35 folgende Maßnahmen durch Allgemein-Verfügung anzuordnen:
- Es werde eine Masken-Pflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gelte insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (zum Beispiel Fußgängerzonen und Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (zum Beispiele Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
- Es werde eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt.
- Ab 23 Uhr dürfe an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden.
- Auf öffentlichen Plätzen bestehe ab 23 Uhr ein Alkohol-Verbot.
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen begrenzt.
Maßnahmen bei Sieben-Tages-Inzidenz größer 50
In Gebieten mit steigenden Corona-Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer Sieben-Tages-Inzidenz über 50 folgende Maßnahmen durch Allgemein-Verfügung anzuordnen:
- Es werde eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie eingeführt.
- Ab 22 Uhr dürfe an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden.
- Auf öffentlichen Plätzen bestehe ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
- Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen begrenzt.
- "Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren", teilte die Staatskanzlei zur aktuellen Beschlusslage mit.
Abschließend wurde erklärt, dass die aktuell geltende Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung unter Berücksichtigung der oben geschilderten Änderungen bis zum Ablauf des 25. Oktober verlängert werde.
Zur aktuellen Corona-Lage im Kreis Kelheim: Corona-Situation im Kreis Kelheim: Aktuelle Zahlen aus den Gemeinden
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier sind laut LGL ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Landesamt über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu Abweichungen zwischen regionalen Zahlen und der LGL-Tabelle kommen. Das LGL wiederum melde die bayerischen Fälle an das Robert-Koch-Institut, auch hier könne es zum Beispiel durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen.