Personen aus mehr als zwei Hausständen trafen sich gestern in einem Lokal in Oberhaindlfing, gedeckt war für etwa 20 Leute.
(ty) Am gestrigen Nachmittag sind gegen 14 Uhr bei der Polizeiinspektion in Freising mehrere Meldungen darüber eingegangen, dass in einer Gaststätte in Wolfersdorf-Oberhaindlfing eine Hochzeits-Feier stattfinden würde. Die daraufhin angerückten Beamten trafen laut heutiger Mitteilung dann vor Ort tatsächlich auf mehrere Personen, inklusive des Brautpaars. Bei der Zusammenkunft seien die geltenden Corona-Regelungen missachtet worden, wonach sich lediglich zwei Hausstände treffen sowie Lokale nicht öffnen dürfen.
Wie ein Sprecher der Freisinger Polizeiinspektion heute erklärte, hatten die Beamten in der Gaststätte sechs Personen angetroffen. Außerdem sei für insgesamt zirka 20 Personen gedeckt gewesen. Aufgrund der Verstöße gegen das Infektions-Schutz-Gesetz werde gegen die angetroffenen Personen jeweils ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet; sie müssen jetzt mit saftigen Bußgeldern rechnen. Ein separates Verfahren wird nach Angaben der Gesetzeshüter obendrein gegen den Betreiber des Lokals eingeleitet. Die Hochzeits-Feier wurde von der Polizei beendet.
Über den ganzen Tag verteilt seien am gestrigen Samstag auch im Stadtgebiet von Freising wieder Kontrollen im Hinblick auf die wegen der Corona-Krise geltenden Vorgaben nach dem Infektions-Schutz-Gesetz durchgeführt worden. Dabei seien von den Beamten insgesamt 32 Verstöße gegen die geltenden Ausgangs-Beschränkungen beziehungsweise gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung festgestellt sowie entsprechend geahndet worden. Die ertappten Personen müssen ebenfalls mit Bußgeld-Verfahren rechnen.
Weiterer aktueller Fall: Schluss mit lustig wegen Corona: Polizei löst Geburtstags-Fete auf
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.