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Fünf junge Leute aus verschiedenen Haushalten trafen sich an einer Hütte im Kreis Eichstätt, um Alkohol zu trinken.

(ty) Beamte von der Eichstätter Polizeiinspektion haben am späten gestrigen Abend gegen 23.30 Uhr eine Gruppe von fünf Personen im Alter zwischen 16 und 20 Jahren an einer Waldhütte ertappt, die dort zusammen Alkohol tranken. Nach einem anonymen Hinweis hatten die Gesetzeshüter nach eigenem Bekunden das abgelegene Gebäude an einem Ortsteil von Titting aufgesucht. Die jungen Leute gaben laut Polizei dann an, sich hier lediglich auf ein Bier getroffen zu haben. Das weihnachtliche Treffen war damit beendet, es dürfte sie ziemlich teuer zu stehen kommen.

 

Bei der Überprüfung der Leute habe sich herausgestellt, dass alle aus verschiedenen Hausständen stammen und sich somit nicht an die aktuell im Kampf gegen die Corona-Pandemie geltenden Bestimmungen zum Infektions-Schutz hielten. Verstoßen wurde gegen die nächtliche Ausgangssperre sowie gegen die Kontakt-Beschränkung. Gegen die Personen sei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden; sie müssen sich jetzt auf satte Bußgelder einstellen. Die Polizei appelliert: "Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Es kommt auf jeden Einzelnen an. Bringen Sie weder sich noch Polizeikräfte unnötig in Gefahr. Schützen Sie Ihre Gesundheit und die der Menschen in Ihrer Umgebung."

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen.


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