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Verschärfte Kontrollen der bayerischen Grenzpolizei: Es geht um Corona-Schutz-Maßnahmen bei der Wiedereinreise.

(ty) Weil ab dem heutigen Sonntag mit einem verstärkten Weihnachts-Rückreise-Verkehr aus dem Ausland gerechnet wird, hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann appelliert, unbedingt die kürzlich verschärften Schutzmaßnahmen bei der Wiedereinreise einzuhalten. "Neben den harten Lock-Down-Maßnahmen im Land müssen wir den Import von Corona-Infektionen aus dem Ausland bestmöglich eindämmen", erklärte er. "Um auch den Unbelehrbaren auf die Schliche zu kommen, habe ich verstärkte Kontrollen der bayerischen Grenzpolizei angeordnet." Kontroll-Schwerpunkte werden seinen Worten zufolge insbesondere an Tagen mit vermehrtem Rückreise-Verkehr sowie an Hauptverkehrsrouten stattfinden.

"Unsere Grenzpolizisten führen vor allem Stichproben-Kontrollen im Rahmen der Schleierfahndung durch", erläuterte Herrmann. Wichtig sei dem Innenminister die enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, die ebenfalls verstärkt an den Grenzen sowie im grenznahen Raum kontrolliere und dabei auch auf die Einhaltung der Corona-Bestimmungen achte. Der bayerische Innenminister machte unmissverständlich deutlich: "Die Corona-Infektionslage ist leider weiter sehr kritisch. Jeder, der gegen die Corona-Schutzmaßnahmen verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen."

Wie Herrmann weiter ausführte, finden die verstärkten Kontrollen im Grenzbereich sowie an Grenzübergängen statt – auf dem Landweg wie auch auf dem Luftweg. Der Minister wies darauf hin, dass jeder, der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreise, entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen müsse, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Bayern durchgeführt wurde, oder umgehend innerhalb von 48 Stunden zum Testen gehen müsse. Das Testergebnis sei dann innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen.

Für Einreisende aus so genannten Risiko-Gebieten gilt, so wurde heute noch einmal unterstrichen, unabhängig von der neuen Testpflicht weiterhin die strenge Quarantäne-Pflicht. Sie müssen sich demnach "unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen nach der Einreise ständig absondern". Frühestens nach fünf Tagen könne die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden. Ausnahme-Regelungen, zum Beispiel für Berufspendler oder Durchreisende, bleiben laut Innenministerium unberührt.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen.


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