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Nach einem Hinweis rückten die Beamten gestern Abend in Hofstetten an. Nun drohen satte Bußgelder.

(ty) Wegen einer privaten Feier mit Teilnehmern aus verschiedenen Haushalten haben Beamte von der Eichstätter Polizeiinspektion am gestrigen Abend in Hofstetten anrücken müssen. Gegen 18 Uhr sei von einem Zeugen gemeldet worden, dass ein 45 Jahre alter Mann eine größere Gruppe von Leuten in sein Haus eingeladen habe. Als die Gesetzeshüter dort eintrafen, stellten sie nach eigenem Bekunden auf einem Parkplatz vor dem besagten Anwesen 15 geparkte Fahrzeuge fest. Auf Nachfrage habe der 45-Jährige erklärt, dass seine Ehefrau sieben bis acht Bekannte eingeladen habe. "Die geltenden Infektions-Schutz-Bestimmungen wurden dabei außer Acht gelassen", so die Polizei. Den 45-Jährigen und seine Gattin erwarte nun eine Anzeige wegen Verstößen gegen die Corona-Regelungen; ihnen droht somit ein sattes Bußgeld.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.


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