In Buxheim feierten elf Personen aus fünf verschiedenen Haushalten. Allen droht jetzt ein Bußgeld.
(ty) Vor dem Hintergrund der geltenden Corona-Beschränkungen haben Beamte von der Polizeiinspektion aus Eichstätt am gestrigen Nachmittag eine Geburtstags-Feier in Buxheim aufgelöst. Wie heute mitgeteilt wurde, trafen die Beamten vor Ort auf insgesamt elf Personen aus fünf verschiedenen Hausständen, die sich zusammen im Anwesen der Feiernden aufhielten. Die Gäste seien von den Gesetzeshütern dazu aufgefordert worden, die Örtlichkeit zu verlassen. Zudem erwarte nun alle Beteiligten eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen. Damit droht ihnen jeweils ein Bußgeld.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.