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Bislang 5221 Infektionen: 102 Betroffene gestorben, 4637 gelten als genesen, 482 aktive Fälle. Zahlen aus allen Gemeinden. Sieben-Tages-Inzidenz: 223,5.

(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie acht weitere Menschenleben zu beklagen. Wie das Landratsamt heute mitteilte, sind diese mit dem Virus infizierten Frauen und Männer bereits in den vergangenen Wochen gestorben. "Der Meldeverzug liegt der gründlichen Feststellung der Todesursache und der anschließenden Übermittlung an das Gesundheitsamt zugrunde", heißt es dazu. Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 5221 liegt – das sind 66 mehr als gestern gemeldet. Insgesamt 4637 hiesige Corona-Patienten (gestern: 4599) wurden wieder aus der Quarantäne entlassen. Derzeit gebe es 482 aktive Corona-Fälle im Landkreis. Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten. 

Zu den heute gemeldeten acht mit Corona infizierten Landkreis-Bürgern, die gestorben sind, teilte das Landratsamt gegenüber unserer Zeitung folgendes mit:

  • Männlich, Jahrgang 1949, mit Vorerkrankung
  • Weiblich, Jahrgang 1948, mit Vorerkrankung
  • Weiblich, Jahrgang 1932, mit Vorerkrankung
  • Weiblich, Jahrgang 1936, mit Vorerkrankung
  • Männlich, Jahrgang 1947, mit Vorerkrankung
  • Männlich, Jahrgang 1965, mit Vorerkrankung
  • Männlich, Jahrgang 1962, ohne Vorerkrankung
  • Weiblich, Jahrgang 1939, mit Vorerkrankung

In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit insgesamt 22 Personen (gestern: 21) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind; im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan einen Corona-Patienten (gestern: einen).

Die Sieben-Tages-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 223,5 (Stand: heute, 0 Uhr). Der Wert des RKI gilt als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen.

Auf Grund des wegen der Corona-Pandemie mittlerweile beschlossenen vierten Bevölkerungs-Schutz-Gesetzes, der so genannten Bundesnotbremse, wurde die bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in bestimmten Bereichen angepasst. Im Freistaat hielt man aber auch an einigen schärferen Corona-Regeln fest. Die neuen Regelungen gelten seit Samstag, 24. April; lesen Sie dazu auch: Corona-Regeln: Das bedeutet die Bundesnotbremse für Bayern

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Das wegen der Corona-Krise am Kelheimer Landratsamt eigens eingerichtete Bürger-Telefon ist unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 erreichbar; und zwar bis auf weiteres jeweils montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürger-Telefon des Landkreises laut jüngsten Mitteilungen vorerst nicht mehr erreichbar. Die Kelheimer Kreisbehörde hat außerdem eine zentrale E-Mail-Adresse rund um das Thema "Corona" eingerichtet ist. Diese lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung eine Corona-Hotline eingerichtet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Impf-Berechtigte aus dem Landkreis können Termine für Corona-Impfungen unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 69 40 oder unter der Rufnummer 116 117 vereinbaren.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.

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