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...vor dem Hintergrund der Geflügel-Pest sind weiterhin erhöhte Bio-Sicherheits-Maßnahmen einzuhalten.

(ty) "Das aktuelle Geflügel-Pest-Geschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig", teilte das Kelheimer Landratsamt am heutigen Freitag mit. Die aktuelle Risiko-Bewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) vom 27. April sehe das Risiko der Ausbreitung des Geflügel-Pest-Erregers in Wasservogel-Populationen und des Eintrags in Geflügel-Haltungen und Vogel-Beständen nun als mäßig bis gering. Somit sei eine präventive Stall-Pflicht zum Schutz vor der Geflügel-Pest (HPAI) nicht mehr erforderlich. Zugleich weist die Landkreis-Behörde allerdings darauf hin, dass die "erhöhten Bio-Sicherheits-Maßnahmen" weiterhin auch in Kleinbetrieben gelten. 

 

Nähere Informationen dazu wurden im heutigen Amtsblatt des Landkreises Kelheim veröffentlicht; hier der direkte Link. Hier heißt es wörtlich: "Die in der Allgemein-Verfügung des Landratsamtes Kelheim vom 2. Februar 2021 (...) getroffenen Anordnungen zur Einhaltung von Bio-Sicherheits-Maßnahmen im Landkreis Kelheim zu präventiven Zwecken gelten mit Ausnahme des unter Nummer 1 des Tenors dieser Allgemein-Verfügung aufgehobenen Verbots unverändert weiter." Die besagte Allgemein-Verfügung vom 2. Februar finden Sie hier.

Zum Hintergrund:

Stallpflicht für Geflügel in weiten Teilen des Kreises Kelheim angeordnet


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