Hier lesen Sie, welche Erleichterungen ab Freitag, 28. Mai, gelten und welche zusätzlichen Öffnungen ab Samstag möglich wären.
(ty) Die Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – liegt für den Kreis Kelheim mit der heutigen Veröffentlichung des Werts den fünften Tag in Folge unter der wichtigen Marke von 100. Deshalb treten laut Mitteilung des Landratsamts am Freitag, 28. Mai (0 Uhr), handfeste Erleichterungen bei den Corona-Regelungen in Kraft. Unter anderem dürfen sich privat wieder bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen treffen, zudem fällt die nächtliche Ausgangssperre weg und Einkaufen per "Click & Meet" ist wieder ohne Corona-Test möglich. Weitere Lockerungen, für die aber noch das Einvernehmen des Freistaats notwendig ist, könnten ab Samstag gelten. Nachfolgen die Details im Überblick.
Laut Landratsamt gelten ab Freitag, 28. Mai, nachfolgende Erleichterungen:
- Privat dürfen sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen treffen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).
- Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.
- Kontaktfreier Sport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt.
- Unter freiem Himmel ist zusätzlich Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
- "Click & Meet" ist wieder ohne Test-Pflicht möglich.
- Neben Friseuren und Fußpflege sind auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig. Die Testpflicht entfällt.
- Museen, Ausstellungen und andere vergleichbare Kulturstätten können mit Termin-Vereinbarung wieder öffnen.
Demnächst mögliche Lockerungen und Öffnungen:
Zusätzliche mögliche Öffnungs-Schritte werde der Kreis Kelheim im Einvernehmen mit dem Freistaat Bayern in einer Allgemein-Verfügung festlegen. Diese wird laut heutiger Mitteilung des Landratsamts voraussichtlich am Freitag, 28. Mai, veröffentlicht und tritt am Samstag, 29. Mai, in Kraft. Zu diesen Öffnungs-Schritten würden nach Angaben der Landkreis-Behörde zählen:
- Die Außen-Gastronomie darf für Besucherinnen und Besucher mit vorheriger Termin-Buchung und Dokumentation für die Kontakt-Nachverfolgung öffnen. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein Test-Nachweis erforderlich.
- Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen für Besucherinnen und Besucher mit einem negativen Test-Nachweis öffnen.
- Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit einem negativen Test-Nachweis möglich.
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel sind unter der Voraussetzung zulässig, dass alle Teilnehmenden über einen negativen Test-Nachweis verfügen. Mit negativem Test-Nachweis ist unter freiem Himmel Sport in Gruppen von bis zu 25 Personen möglich. Die jeweils geltenden Kontakt-Beschränkungen sind zu beachten.
- Fitness-Studios können unter der Voraussetzung vorheriger Termin-Buchung sowie, dass alle Kunden über einen negativen Testnachweis verfügen, öffnen.
- Bei Sport-Veranstaltungen unter freiem Himmel können bis zu 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen und negativem Test-Nachweis zugelassen werden.
- Übernachtungs-Angebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungs-Betrieben, Jugend-Herbergen und Camping-Plätzen, auch zu touristischen Zwecken sind wieder möglich. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie alle 48 Stunden über einen negativen Test-Nachweis verfügen.
- Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seen-Schifffahrt im Ausflugs-Verkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebus-Verkehre, Stadt- und Gäste-Führungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung der Außenbereiche von medizinischen Thermen sind für Kunden mit einem negativen Test-Nachweis erlaubt.
- Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateur-Ensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist können wieder stattfinden.
- Freibäder können für Besucherinnen und Besucher mit einem Test-Nachweis und nach vorheriger Termin-Buchung öffnen.
"Alle genannten Öffnungen müssen unter Beachtung der jeweils geltenden Rahmen-Konzepte erfolgen", wird vom Landratsamt ausdrücklich dargelegt. Für alle Test-Nachweise gelte, dass es sich um einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus Sars-CoV-2 mit negativem Ergebnis handeln müsse. Klargestellt wird auch: "Unter einem Selbsttest ist ein zugelassener Antigentest gemeint, der unter Aufsicht angewendet wird. "
Zur Situation vor Ort:
Corona-Lage im Landkreis Kelheim: Aktuelle Zahlen aus allen Gemeinden