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Bei Anwendung dieser Regelung fallen Masken-Pflicht, Mindest-Abstand, Personen-Obergrenzen und Alkohol-Verbote weg. Hier neue neusten Beschlüsse.

(ty) Im Freistaat tut sich mal wieder was bei den Corona-Regelungen. Wie nach der gestrigen Kabinett-Sitzung aus der bayerischen Staatskanzlei mitgeteilt wurde, gibt es deutliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter, die freiwillig auf die so genannte "2G"-Regel oder die "3G plus"-Regel setzen: Demnach fallen dann Masken-Pflicht, Mindest-Abstand, Personen-Obergrenzen und Alkohol-Verbote weg. Außerdem beschlossen: Tanz und Musik in der Gastronomie werden unter den für Discos geltenden "3G plus"-Bedingungen erlaubt. Und: Für Schankwirtschaften fallen die Beschränkungen weg, wonach die Bedienung am Tisch erfolgen musste sowie Abgabe und Verzehr von Getränken an Theke oder Tresen unzulässig war. Nachfolgend die Details.

Wie nach der Sitzung des bayerischen Ministerrats am gestrigen Montag per Presse-Mitteilung bekannt gegeben worden ist, wird die 14. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung mit Wirkung vom morgigen Mittwoch, 6. Oktober, in folgenden Punkten geändert.

1. Laut Kabinett-Beschluss werden erhebliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt, die freiwillig lediglich gegen Corona geimpfte sowie von Corona genesene Personen (so genanntes freiwilliges 2G) sowie auch negativ auf Corona Getestete mit einem PCR-Test zulassen (so genanntes freiwilliges 3G plus). Dafür gelten laut Mitteilung aus der Staatskanzlei folgende Regelungen:

  • "2G" beziehungsweise "3G plus" seien rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers. "Es gibt keinen staatlichen Zwang", wird dazu erklärt.
  • "Freiwilliges 2G" beziehungsweise "3G plus" seien in allen Bereichen möglich, in denen bisher die 3G-Regel gelte. Genannt werden zum Beispiel Sportstätten, Theater, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongresse, Bibliotheken oder Musikschulen
  • Wo "2G" beziehungsweise "3G plus" gelte, seien die Masken-Pflicht und das Gebot des Mindest-Abstands aufgehoben. "Etwaige Personen-Obergrenzen entfallen", heißt es weiter. Und: "Die Alkohol-Verbote bei Sport- und Kultur-Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden aufgehoben."
  • Voraussetzung sei ein "strenges Zutritts-Regime"; genannt werden etwa Zugangs-Hindernisse und Kontrollen mit Identitäts-Feststellung.

  • "Missbrauch ist nicht nur bußgeld-bewehrt, sondern gefährdet auch die allgemeine gewerbe-rechtliche Zuverlässigkeit dessen, der nicht kontrolliert", erklärte die Staatskanzlei.
  • Abschließend wurde dargelegt: "Kinder und alle Schüler (weil in der Schule regelmäßig getestet) haben unabhängig von ihrem persönlichen Impf-Status auch zu freiwilligem '3G plus' Zutritt."

2. Außerdem wurde gestern beschlossen: "In der Gastronomie werden Tanz und Musik unter den für Diskotheken geltenden Bedingungen von '3G plus' zugelassen. Getestete können daher nur mit PCR-Test teilnehmen."

3. Für Schankwirtschaften entfallen laut offizieller Mitteilung die Regelungen, wonach die Bedienung am Tisch erfolgen musste und Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen nicht zulässig war.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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