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Die Beamten gehen davon aus, dass die Falle für Marder oder Füchse gedacht war. Der gerettete Vogel wurde an Fachleute übergeben.

(ty) Im Gemeinde-Bereich von Mainburg ist am vergangenen Wochenende ein Sperber-Weibchen aus einer Lebendfalle befreit worden. Wie heute aus dem niederbayerischen Polizeipräsidium gemeldet wurde, ermitteln die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion in diesem Zusammenhang jetzt gegen einen 71 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Kelheim. Unter anderem geht es laut Polizei um einen Verstoß gegen das Tierschutz-Gesetz sowie gegen das Bundes-Naturschutz-Gesetz. Greifvögel gelten in Deutschland als streng geschützte Tierarten; das Gesetz sieht empfindliche Strafen vor.

Über die Naturschutz-Wacht sei der Polizei am Samstagvormittag bekannt geworden, dass sich in einem Waldstück in der Nähe von Mainburg ein lebender Sperber in einer feststehenden Falle befunden habe. Das Vogel-Weibchen, das laut Polizei "offensichtlich versehentlich" in diese Falle geraten war, wurde an Mitglieder des Landesbunds für Vogelschutz (LBV) übergeben und tierärztlich versorgt. Gegen den verantwortlichen 71-Jährigen, der die Falle nach Angaben des niederbayerischen Polizeipräsidiums mutmaßlich als Marder- beziehungsweise Fuchsfalle betreibt, seien Ermittlungen eingeleitet worden. Gegenstand der Ermittlungen sei auch, ob für das Aufstellen der Falle eine Genehmigung vorgelegen habe.

"Greifvögel sind nach dem Bundes-Naturschutz-Gesetz streng geschützt", erklärt ein Sprecher des Polizeipräsidiums von Niederbayern. Das bedeute: Es sei verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu verletzen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder gar zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gelte zusätzlich das Verbot, sie unter anderem während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören. Nach dem Gesetz seien Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen möglich.


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