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Aus 2G-plus wird 2G, für weitere Bereiche gilt nur noch 3G. Kontakt-Beschränkungen entfallen für Geimpfte und Genesene. Keine Kontakt-Daten-Erfassung mehr. Hier die jüngsten Beschlüsse im Detail.

(ty) Im Freistaat steht eine weitere, massive Lockerung der Corona-Beschränkungen bevor. Der bayerische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung unter anderem beschlossen, dass überall dort, wo bislang die "2G plus"-Regel gegriffen hat, künftig 2G gilt. Für einige Bereiche gilt fortan nur noch 3G – zum Beispiel in Fitness-Studios, Hochschulen, Bibliotheken und Museen. Für Handel, Dienstleistung und Handwerk entfällt die Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter Ladenfläche. Die im privaten Bereich bestehenden Kontakt-Beschränkungen für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Menschen werden aufgehoben. Die Pflicht zur Kontakt-Daten-Erfassung entfällt ebenso wie die Pflicht, bei größeren Events nur personalisierte Tickets zu verkaufen. Die Regeln zum regionalen Hotspot-Lock-Down werden gestrichen. Nachfolgend die Details zu allen heutigen Corona-Beschlüssen.

 

"Die Entwicklung der vergangenen Tage deutet darauf hin, dass die Omikron-Welle ihren Höhepunkt erreicht und möglicherweise bereits überschritten hat", teilte die bayerische Staatskanzlei nach der heutigen Sitzung des Ministerrats per Presse-Information mit. "Die Infektionszahlen sind stabil und mittlerweile auch rückläufig. Gleichzeitig ist die Situation im Gesundheitswesen weiter beherrschbar und es droht keine Überlastung." Insgesamt gebe es Anlass zu Zuversicht, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannen werde.

Bayern schreite daher auf dem bereits vergangene Woche begonnenen Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen weiter voran – "schrittweise mit Vorsicht und Augenmaß, aber auch mit Zielstrebigkeit und Konsequenz". Jede Entspannung der Infektionslage, so wird dargelegt, "muss mit einem Zurückfahren der Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sein". Daneben bleibe das Impfen zentral für den Weg aus der Pandemie. Welche konkreten Beschlüsse der bayerische Ministerrat heute gefasst hat, fassen wir nachfolgend zusammen.

Zum 19. März enden laut Staatskanzlei voraussichtlich die aktuell geltenden bundesrechtlichen Corona-Befugnisse (§ 28a IfSG). "Bis dahin sollen vorsorglich diese Handlungsmöglichkeiten im Freistaat aufrechterhalten bleiben, um jederzeit lage-angepasst auf die Pandemie reagieren zu können." Der bayerische Landtag wurde daher gebeten, in seiner heutigen Sitzung für Bayern das weitere Bestehen einer epidemischen Lage und in der Folge die weitere Anwendbarkeit der in § 28a IfSG dafür vorgesehenen Befugnisse zunächst bis einschließlich 19. März festzustellen.

 

Die 15. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (15. BayIfSMV) wird laut den heutigen Kabinett-Beschlüssen "mit Blick auf das veränderte Infektions-Geschehen" mit Inkraft-Treten zum Donnerstag, 17. Februar, in folgenden Punkten geändert:

♦ Die im privaten Bereich bestehenden Kontakt-Beschränkungen für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Menschen (bisher maximal zehn Personen) werden laut Beschluss ersatzlos aufgehoben. Die Kontakt-Beschränkungen für Corona-Ungeimpfte bleiben den Angaben zufolge dagegen unverändert.

♦ Aus "2G plus" werde generell 2G. Künftig seien deshalb unter den Bedingungen von 2G geöffnet:

  • Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos) für die Zuschauer
  • öffentliche und private Veranstaltungen in nicht-privaten Räumlichkeiten
  • Messen, Tagungen, Kongresse
  • Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen indoor
  • Freizeit-Einrichtungen (einschließlich Führungen in geschlossenen Räumen, Schauhöhlen und Besucher-Bergwerken, Indoor-Spielplätze, Spielhallen und Spielbanken, Wett-Annahme-Stellen)
  • infektiologisch vergleichbare Bereiche.

 

Die maximale Zuschauerzahl werde vor allem bei Kultur- und Sport-Veranstaltungen (zum Beispiel Fußball-Bundesliga-Spiele) auf 25 000 Personen (bisher 15 000) angehoben. Im Übrigen bleiben laut Kabinett-Beschluss die geltenden Kapazitäts-Grenzen (50 Prozent beziehungsweise im Kultur-Bereich 75 Prozent) unverändert. Und: Die FFP2-Masken-Pflicht gelte weiter.

Wie der bayerische Innen- und Sportminister Joachim Herrmann dazu erläuterte, komme die Obergrenze von 25 000 in bayerischen Sportstätten ohnehin nur für die Münchner Allianz-Arena mit einer Kapazität von rund 75 000 Plätzen und das Max-Morlock-Stadion in Nürnberg mit einer maximalen Anzahl von rund 50 000 Plätzen in Frage. "Alle anderen Sportstätten in Bayern können sich weiterhin an der 50-Prozent-Marke orientiere", erklärte er. Zudem entfällt nach Angaben des Innenministeriums die Pflicht zur Kontakt-Daten-Erfassung ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport-Veranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.

♦ Folgende Bereiche seien künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich:

  • die eigene aktive sportliche Betätigung (inklusive praktischer Sportausbildung)
  • der Bildungs-Bereich mit den Hochschulen, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der außerschulischen Bildung und den Musikschulen
  • Bibliotheken und Archive
  • Museen, Ausstellungen
  • Fitness-Studios, Solarien
  • die eigene aktive Mitwirkung in Laien-Ensembles (genannt werden zum Beispiel Blasorchester, Laienschauspiel)

 

♦ Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerks-Betriebe entfalle die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je zehn Quadratmeter Ladenfläche. Die FFP2-Masken-Pflicht bleibe bestehen.

♦ "Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs und Führungen bestehenden Kapazitäts-Grenzen werden aufgehoben", wurde außerdem erklärt.

♦ Ferner teilte die bayerische Staatskanzlei nach der heutigen Kabinett-Sitzung mit: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.

♦ Die Pflicht zur Kontakt-Daten-Erfassung entfalle ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kultur-Veranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.

♦ Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lock-Down werden laut heutigem Ministerrat-Beschluss ersatzlos aufgehoben.

♦ Außerdem beschlossen: Die Geltungsdauer der Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung werde rechtzeitig vor ihrem bisherigen Ablaufdatum (23. Februar) bis einschließlich 19. März verlängert.

 

Weitere Lockerungen erwartet

Der Freistaat erwartet sich laut Staatskanzlei von der morgigen Ministerpräsidenten-Konferenz außerdem weitere Öffnungs-Perspektiven für die Gastronomie, das Beherbergungs-Wesen sowie für Schank-Wirtschaften, Clubs und Diskotheken. Bayern könne sich dabei vorstellen, die Gastronomie und das Beherbergungs-Wesen "bald generell nach 3G zu öffnen". Schank-Wirtschaften, Clubs und Discos "könnten vorsichtig unter den Bedingungen von 2G-plus geöffnet werden". Bundesweite Schritte in dieser Richtung würden von Bayern begrüßt.

Auch nach dem 19. März – dem voraussichtlichen Ende der aktuell geltenden Corona-Befugnisse – werde es einiger niedrigschwelliger Schutz-Maßnahmen bedürfen, erklärte die Staatskanzlei heute – genannt wird zum Beispiel die Masken-Pflicht in bestimmten Bereichen wie etwa dem ÖPNV. Allerdings, so wird dazu ausgeführt: Als rechtliche Grundlage müsse der Bund rechtzeitig vor dem 19. März ein entsprechendes Basis-Vorsorge-Paket schaffen, um den Ländern die nötigen Befugnisse in die Hand zu geben. Diese Maßnahmen könnten dann je nach Infektionslage von den Ländern angepasst werden.

Außerdem bedürfe es aus Sicht des bayerischen Ministerrats einer "bundesweiten Notfall-Strategie" für den Fall, dass sich das Infektions-Geschehen nach dem 19. März, im Herbst des Jahres oder aufgrund anderer Faktoren – zum Beispiel neue Virus-Varianten – wieder deutlich verschlechtern sollte. Die Länder müssten rechtzeitig in der Lage sein, auf neuerliche Gesundheits-Gefahren rasch und effektiv zu reagieren. "Sollte ein solcher Fall eintreten, muss schnell gehandelt und kann nicht erst auf ein langwieriges Gesetzgebungs-Verfahren im Bund gewartet werden", heißt es aus der Staatskanzlei. "Der Bund muss daher auch für diesen Fall vorsorgen und die nötigen Rechtsgrundlagen schaffen."

 

"Bayern steht zur einrichtungs-bezogenen Impf-Pflicht"

"Bayern steht zum Schutz der Patienten und Pflegebedürftigen zur einrichtungs-bezogenen Impf-Pflicht", wurde weiter dargelegt. Die Staatsregierung weise aber nochmals eindringlich auf die Notwendigkeit hin, "sie vollzugstauglich und praxisnäher auszugestalten". So müssten zum Beispiel zum Vollzugs-Start bundeseinheitliche Vollzugshinweise bereitstehen. Absolute Priorität müsse dabei die Versorgungs-Sicherheit der behandlungs- und pflegebedürftigen Menschen haben. Es dürfe nicht zu einer "Pflegekrise" kommen, weil klare Leitplanken für den Vollzug fehlten.

Bayern werde die vorhandenen Vollzugs-Spielräume in diesem Sinn "pragmatisch und in Abwägung zwischen Nutzen und möglichen Nebenfolgen (Versorgungs-Engpässe, Überlastung der Gesundheitsämter, ausufernde Bürokratie) ausfüllen". Zwischen Bund und Ländern, proklamiert die Staatskanzlei, brauche es daneben noch vor dem Inkraft-Treten der Regelungen am 15. März "einen pragmatischen Dialog über die offenen Fragen des Vollzugs und im Anschluss möglichst noch vor Ostern eine pandemie-angepasste Novellierung der Regelungen durch den Bund". 

Klar sei auch: "Einrichtungs-bezogene und allgemeine Impf-Pflicht können nur zusammen funktionieren. Die einrichtungs-bezogene Impf-Pflicht kann nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Impf-Pflicht sein. Hierfür trägt der Bund die Verantwortung."

Regeln und Bußgelder

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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