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Discos dürfen unter "2G plus" wieder öffnen, für Gastro und Beherbergung gilt nur noch 3G. Mehr Besucher bei Events erlaubt. Hier die jüngsten Beschlüsse im Detail.

(ty) Im Freistaat treten am kommenden Freitag, 4. März, weitere deutliche Lockerungen bei den Corona-Regeln in Kraft. Der bayerische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass in der Gastronomie und Beherbergung künftig nur noch die 3G- statt der bisherigen 2G-Regel gilt. Reine Schankwirtschaften dürften unter 3G-Bedingungen und weiteren Auflagen wieder öffnen. Clubs und Discos dürfen unter den Bedingungen von "2G plus" wieder öffnen; für die Besucher besteht dann keine Masken-Pflicht. An Schulen entfällt die Masken-Pflicht während des Sport-Unterrichts. Soweit bisher Kapazitäts-Beschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, betragen diese fortan 75 Prozent der Kapazität – die Obergrenze von 25 000 Personen bleibt aber unverändert. Nachfolgend die heutigen Beschlüsse im Überblick.

"Die letzten Entwicklungen der Pandemie bestätigen die Annahme, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannt", heißt es in einer Presse-Mitteilung aus der Staatskanzlei, die nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats veröffentlicht wurde. Bund und Länder hatten sich am 16. Februar auf weitere Erleichterungen zum 4. März geeinigt. Der Freistaat gehe den Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen konsequent weiter und setze die bundesweit vereinbarten Erleichterungen um.

"Schrittweise, mit Vorsicht und Augenmaß, aber auch mit Zielstrebigkeit und Konsequenz werden die pandemie-bedingten Einschränkungen spürbar weiter zurückgefahren", so die Staatskanzlei. Die 15. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung wird laut heutigem Kabinetts-Beschluss mit Inkraft-Treten zum Freitag, 4. März, in nachfolgenden Punkten geändert:

♦ Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gelte statt des bisherigen 2G-Regel künftig die 3G-Regelung. "Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insbesondere 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musik-Beschallung) wieder öffnen", heißt es weiter.

Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeit-Einrichtungen dürfen laut heutigem Beschluss künftig unter den Bedingungen von "2G plus" wieder öffnen – also für gegen Corona geimpfte und von Corona genesene Personen mit zusätzlichem aktuellen Test beziehungsweise mit Booster-Impfung. "In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Masken-Pflicht", erklärt die bayerische Staatskanzlei.

♦ Weiter wurde verkündet: "In den Schulen entfällt generell die Masken-Pflicht während des Sport-Unterrichts."

♦ Soweit bisher Kapazitäts-Beschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese laut heutiger Kabinetts-Entscheidung künftig einheitlich 75 Prozent der Kapazität. Die absolute Personen-Obergrenze von 25 000 bleibe aber unverändert, wird ergänzt.

"Mehr Zuschauer bedeuten mehr Atmosphäre und mehr Ansporn für die Sportlerinnen und Sportler", kommentierte der bayerische Innen- und Sportminister Joachim Herrmann, der sich nach eigenem Bekunden auch künftig mit Nachdruck für weitere Erleichterungen beim Sport einsetzen wird, soweit es die Corona-Infektionslage zulässt. "Insbesondere für die von Corona gebeutelten Ausrichter von Sport-Veranstaltungen und unsere Sportvereine ist das eine gute Nachricht, weil sie auf die Zuschauer-Einnahmen angewiesen sind." Und: "In kapazitäts-beschränkten Sportstätten können außerdem wieder mehr Sportlerinnen und Sportler gemeinsam Sport treiben."

Bereits zum 17. Februar dieses Jahres hatte die bayerische Staatsregierung weitreichende Erleichterungen im Sport-Bereich beschlossen. Seitdem dürfen nicht nur gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen, sondern auch wieder negativ auf Corona getestete Personen gemeinsam Sport treiben oder ein Fitness-Studio besuchen. Die maximale Zuschauerzahl war bereits auf 50 Prozent der Kapazität und maximal 25 000 Personen angehoben worden. Zudem ersetzte 2G die bisherige "2G plus"-Regelung. Zugang zu einer Sport-Veranstaltung haben seitdem gegen Corona geimpfte und von Corona genesene Menschen, ohne einen zusätzlichen Test-Nachweis zu benötigen. Es muss jedoch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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