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Der Besuch sei dann wieder ohne Einschränkungen möglich, wurde nach der heutigen Kabinett-Sitzung erklärt. Alle anderen Regelungen verlängert.

(ty) Ab nächster Woche gelten im Freistaat geänderte Corona-Regelungen für Schulen und Kitas. Das wurde nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats bekanntgegeben. Laut Mitteilung aus der Staatskanzlei wird die 16. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung um weitere vier Wochen bis einschließlich 28. Mai verlängert und zugleich in folgenden Punkten angepasst: In den Schulen fallen ab 1. Mai alle Corona-Test-Pflichten weg. Dies gelte hinsichtlich der anlasslosen regelmäßigen Testungen ebenso wie für schulische Testungen bei einem Infektionsfall. Und: Der Besuch sei wieder "ohne Einschränkungen" möglich. Ebenso fallen ab 1. Mai alle Test-Pflichten im Bereich der Kinder-Betreuung weg. Und: Der Besuch sei dann auch hier wieder ohne Einschränkungen möglich.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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