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Laut einem Medienbericht ermittelt die Staatsanwaltschaft nach der tödlichen Entenjagd von Geisenfeld gegen den Bootsbesitzer und den Steuermann. Außerdem gibt es offenbar Zweifel an der Eignung des Wasserfahrzeugs 

(ty) Nach dem tragischen Bootsunglück am Silvesternachmittag auf einem Privatweiher bei Geisenfeld, das zwei Menschenleben gekostet hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft Ingolstadt offenbar gegen zwei Männer. Wie die „Augsburger Allgemeine“ unter Berufung auf den Leitenden Oberstaatsanwalt Helmut Walter berichtet, stehen die beiden unter dem Verdacht der fahrlässigen Tötung. Bei einem der beiden soll es sich um den Eigentümer des Weihers handeln, der auch der Besitzer des Boots ist. Außerdem stehe der 36-jährige Mann unter Verdacht, der das Boot gesteuert haben soll. „Der Mann aus dem Raum Regensburg könnte unter Umständen einen verhängnisvollen Fehler gemacht haben“, zitiert das Blatt. Oberstaatsanwalt Helmut Walter selbst war heute nicht zu erreichen.

Am Silvesternachmittag war eine fünf Personen zählende Gruppe mit dem Boot auf dem Privatweiher beim Geisenfeld unterwegs, als das tragische Unglück geschah. Bei den Personen handelt es sich um zwei Frauen im Alter von 27 und 53 Jahren sowie um drei Männer im Alter zwischen 33 und 70 Jahren; allesamt Mitglieder einer Jagdgesellschaft. Mit dem Boot waren sie zu einer in der Mitte des Weihers gelegenen Insel unterwegs, um Enten zu jagen. Gegen 13.45 Uhr kenterte das Boot mit den fünf Leuten an Bord.

Die beiden Frauen sowie der 36-jährige Mann konnten sich aus eigener Kraft schwimmend ans Ufer retten. Sie standen unter Schock und wurden ärztlich betreut. Der 70-Jährige konnte kurz darauf von weiteren anwesenden Personen aus dem Wasser gezogen werden. Er wurde nach der Reanimation schwer verletzt in eine Klinik geflogen, schwebte tagelang Lebensgefahr und starb schließlich.

Die Leiche des seit dem Bootsunglück vermissten 33-Jährigen wurde Tage später im Rahmen einer großen Suchaktion von Polizeitauchern entdeckt und tot aus dem Weiher geborgen. Angeblich war er offenbar in Panik in die falsche Richtung geschwommen – also nicht in Richtung Ufer, sondern in Richtung der Insel, die allerdings viel weiter von der Unglücksstelle entfernt lag. Am Ende hatten ihn die Kräfte verlassen.

Das Boot wurde von Polizeitauchern geborgen, sichergestellt und zur Wasserschutzpolizei nach Beilngries gebracht. Neben den laufenden Ermittlungen der Kripo und der Wasserschutzpolizei hat die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Klärung der Unfallursache in Auftrag gegeben. Unter anderem untersuchte der TÜV das Unglücksboot. Das schriftliche Ergebnis des Gutachtens liege noch nicht vor, weshalb die Staatsanwaltschaft heute auf Anfrage unserer Zeitung noch keine Details zur möglichen Ursache des schrecklichen Jagdunfalls machen wollte.

Wie die „Augsburger Allgemeine“ aber unter Berufung auf den Leitenden Oberstaatsanwalt Helmut Walter berichtet, kristallisiere sich heraus, „dass ein Boot dieser Bauart nicht geeignet gewesen sein dürfte, um fünf erwachsene Menschen aufzunehmen“. Darüber hinaus seien weitere Ermittlungen im Gange, was die allgemeine Tauglichkeit und den Zustand des Aluminiumbootes betreffe.

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