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Jeder darf selbst entscheiden, ob er FFP2-Maske oder OP-Maske trägt. Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung wird verlängert.

(ty) Der Freistaat hat seine 16. Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung um vier Wochen verlängert und zugleich Erleichterungen bei der – allerdings weiterhin bestehenden – Corona-Masken-Pflicht im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) beschlossen. "Künftig kann jeder selber nach eigener Einschätzung und Risiko-Beurteilung entscheiden, ob er im ÖPNV eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske trägt", erklärte der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek nach der heutigen Sitzung des Ministerrats in München. 

"In den heißen Sommermonaten, wie wir sie jetzt erleben, und unter den derzeitigen pandemischen Bedingungen halten wir es für verhältnismäßig, stärker auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu setzen", erklärte Holetschek zu dieser kleinen Lockerung. "Ganz wichtig ist", betonte der Minister aber nach der Kabinett-Sitzung: "Die Masken-Pflicht im ÖPNV bleibt bestehen!"

Dazu erklärte er: "Wir brauchen weiterhin Schutz-Maßnahmen angesichts des derzeitigen Infektions-Geschehens. Wir gehen nicht leichtfertig durch den Sommer." Die genannten Änderungen sollen in die 16. Infektions-Schutz­-Maßnahmen­-Verordnung einfließen, wie der Ministerrat zuvor beschlossen hatte. 

"Klar ist auch", erklärte Holetschek weiter: "Die FFP2-Maske besitzt eine höhere Schutzwirkung. Wir empfehlen weiterhin, überall dort auf FFP2-Masken zu setzen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Aber auch medizinische Masken bieten bei durchgehend korrektem Tragen einen Schutz." Von entscheidender Bedeutung für den Schutz sei auch, dass die Maske die richtige Größe und Passform habe.

Holetschek proklamierte außerdem: "Wir prüfen weiterhin kontinuierlich, ob und welche Regelungen erforderlich sind, und behalten uns vor, bei geänderter pandemischer Lage unsere Regelungen an die jeweilige Situation anzupassen." Die 16. Infektions-Schutz­-Maßnahmen­-Verordnung wird laut heutigem Beschluss bis 30. Juli verlängert.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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