Logo
Anzeige
Anzeige
zell

Zwar hat der 42-Jährige den Unfall in Kösching nicht verursacht, doch er ist nun seinen Führerschein los und blickt einem Strafverfahren entgegen.

(ty) In Kösching ist gestern Mittag ein 42 Jahre alter Pkw-Lenker in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, der betrunken am Steuer saß und seine beiden Kinder mit im Wagen hatte. Ausgelöst worden war der Crash durch die Vorfahrts-Missachtung eines 54-jährigen Autofahrers. Während der Verursacher der Kollision nun mit einem Bußgeld-Verfahren rechnen muss, hat das Ganze für den 42-Jährigen deutlich weitreichendere Konsequenzen: Sein Führerschein wurde gleich einkassiert, ein Strafverfahren folgt, der Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Laut heutiger Mitteilung der Verkehrspolizei-Inspektion ist gegen 12 Uhr folgendes passiert: Der 54-Jährige aus dem Landkreis Eichstätt war mit seinem Pkw in Kösching zunächst auf der Straße "Ruppertswies" unterwegs. An der Kreuzung zur Nord-Tangente bog er dann nach links ab und übersah dabei den von rechts kommenden und bevorrechtigten Pkw, der von dem 42-Jährigen aus dem Landkreis Eichstätt gelenkt wurde. Daraufhin kam es zur Kollision. Verletzt worden ist zum Glück niemand. Und auch der Sachschaden, der an den zwei Fahrzeugen entstanden ist, hält sich in Grenzen: Er wurde von den Streifenbeamten auf insgesamt 5000 Euro geschätzt. Beide Wagen seien noch fahrbereit gewesen.

Im Zuge der Unfall-Aufnahme seien den Polizisten dann Zweifel an der Fahrtauglichkeit des 42-Jährigen gekommen, der seine beiden Kinder mit an Bord hatte. Ein vor Ort durchgeführter Alko-Test habe einen Wert von 1,52 Promille ergeben. Deshalb musste der Mann zur Blutentnahme und sein Führerschein wurde noch vor Ort beschlagnahmt. Den Rausch-Fahrer erwarte nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs; in diesem Zusammenhang muss er auch mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn nichts passiert. Den 54-Jährigen erwartet ein Bußgeld-Bescheid wegen der Vorfahrts-Verletzung.


Anzeige
RSS feed