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Man muss einen negativen Test vorlegen und es herrscht Masken-Pflicht. Krankenhaus-Leitung verweist auf Gesetzeslage.

(ty) Die Verantwortlichen der Ilmtalklinik-GmbH, unter deren Dach die beiden Krankenhäuser in Pfaffenhofen und Mainburg firmieren, freuen sich sehr darüber, "dass unsere Patienten seit dem Frühjahr Besuch von ihrer Verwandtschaft und ihren Freunden empfangen dürfen", heißt es in einer aktuellen Mitteilung vor dem Hintergrund der Corona-Situation. Zugleich weist die Klinik-Leitung allerdings ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Vorgaben aus dem bayerischen beziehungsweise deutschen Gesundheits-Ministerium für Krankenhäuser andere – sprich: strengere – Corona-Regelungen gelten als für andere Einrichtungen.

"In Kliniken herrscht grundsätzlich Masken-Pflicht – diese gilt auch für Besucher", wird klargestellt. Hinzu komme, dass die Mitarbeiter einer regelmäßigen Corona-Test-Pflicht unterliegen und dass auch Krankenhaus-Besucher nach wie vor einen aktuellen, negativen PCR- oder Schnelltest vorlegen müssen. "Wir bitten nochmal um Verständnis und weisen darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine Sonder-Regelung der Ilmtalkliniken handelt, sondern um die derzeit gültige Gesetzeslage", wird in einer gestern verschickten Presse-Mitteilung der Krankenhaus-GmbH unterstrichen.

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Weiter heißt es: "Uns ist auch bewusst, dass es angesichts des relativ normalen Lebens mit beispielsweise Volksfesten, Stadion- und Club-Besuchen für viele Besucher und Patienten unverständlich erscheint, warum in Kliniken Masken getragen werden müssen." Allerdings: "Diese Regelungen dienen dem Schutz der uns anvertrauten Patienten sowie unseres Personals und sollen helfen, ein sicheres Genesungs-Umfeld zu gewährleisten und die medizinische Versorgung aufrecht zu halten." Der Appell an die Besucher lautet: "Bitte helfen Sie uns dabei!" Jeweils tagesaktuelle Informationen zu den Besucher-Regeln in den Ilmtalkliniken gibt es auf www.ilmtalkliniken.de

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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