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Kabinett beschließt Änderung zum 10. Dezember. Gesundheits-Minister Holetschek appelliert an die Eigenverantwortung der Bürger.

(ty) Im Freistaat steht eine weitere Lockerung der Corona-Maßnahmen bevor. Nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats wurde zwar aus der Staatskanzlei mitgeteilt, dass die 17. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung bis einschließlich 20. Januar nächsten Jahres verlängert werde. Die Masken-Pflicht im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) werde allerdings ab dem kommenden Samstag, 10. Dezember, aufgehoben. Der bayerische Gesundheits- und Pflege-Minister Klaus Holetschek (CSU) appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, sich und andere weiterhin zu schützen, wenn ein Mindest-Abstand in Innenräumen nicht gewährleistet werden könne.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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