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Die Lockerung gilt ab morgen in Nahverkehrszügen, S- und U-Bahnen, Trambahnen und Bussen. Die Masken-Pflicht im Fernverkehr bleibt davon unberührt.

(ty) Der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek und der bayerische Verkehrs-Minister Christian Bernreiter rufen dazu auf, im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV), zu dem auch der Regional-Verkehr zählt, auch nach dem Ende der Corona-Masken-Pflicht ab dem morgigen Samstag, 10. Dezember, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. "Statt Masken-Pflicht setzen wir jetzt auf Eigenverantwortung und Rücksichtnahme", so Holetschek heute. "Masken schützen vor Atemwegs-Infektionen. Deshalb appellieren wir: Tragen Sie in den Verkehrsmitteln des ÖPNV weiterhin eine Maske – auch, wenn es keine Pflicht mehr ist! So helfen alle mit, sich selbst und vor allem besonders gefährdete Menschen zu schützen – nicht nur vor Corona, sondern auch vor dem Influenza-Virus und dem RS-Virus, die beide momentan stark verbreitet sind."

Verkehrs-Minister Bernreiter sagte: "Die Masken-Pflicht im ÖPNV war in den letzten gut zweieinhalb Jahren ein wichtiger Baustein, das Pandemie-Geschehen so gut wie möglich unter Kontrolle zu halten." Vor dem Hintergrund der entspannteren Corona-Lage entfalle ab dem morgigen Samstag die Masken-Pflicht in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nah- und Regional-Verkehrs im Freistaat – laut Bernreiter also in Nahverkehrszügen, S- und U-Bahnen, Trambahnen und Bussen.

"Corona bleibt aber genauso wie andere Erreger eine Herausforderung für unsere Gesellschaft", betonte der Verkehrs-Minister. "Ich bedanke mich daher bei allen Fahrgästen, die auch weiterhin eigenverantwortlich Maske tragen und so sich und andere schützen." Da der Regional-Verkehr – etwa Regionalzüge wie zum Beispiel auch Regional-Bahn, Regional-Express und Meridian – zum Nahverkehr zählt, entfällt laut Mitteilung des Ministeriums somit die Masken-Pflicht auch dort.

Die notwendigen Änderungen fließen nach Angaben aus dem bayerischen Gesundheits-Ministerium in die 17. Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung ein, wie der bayerische Ministerrat bekanntlich am Dienstag beschlossen hatte. Die Verordnung werde demnach bis zum 20. Januar des kommenden verlängert, die Änderungen zur Masken-Pflicht treten am morgigen Samstag in Kraft. Die Masken-Pflicht im Fernverkehr – unter anderem Inter-City-Express, ICE-Sprinter, TGV, Inter-City, Euro-City, Rail-Jet und Euro-Night –, die aufgrund von Bundesrecht erlassen worden sei, bleibe davon unberührt.

Weiterhin gelten laut bayerischem Gesundheits-Ministerium bis 7. April 2023 unmittelbar nach dem Infektions-Schutz-Gesetz (IfSG) des Bundes FFP2-Masken-Pflichten in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern. Eine FFP2-Masken-Pflicht gelte darüber hinaus nach Bundesrecht für Patienten und Besucher von Arzt-Praxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen.

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Bayern habe diese Verpflichtung um eine Masken-Pflicht für Beschäftigte in bestimmten medizinischen Einrichtungen und um eine Masken-Pflicht für Beschäftigte, Bewohner sowie Besucher in bestimmten Gemeinschafts-Einrichtungen ergänzt. Außerdem bleiben laut bayerischem Gesundheits-Ministerium positiv getestete Personen in Bayern nach der "Allgemein-Verfügung (AV) Corona-Schutz-Maßnahmen" verpflichtet, Maske zu tragen – dies gilt auch weiterhin im ÖPNV.

"Dass Eigenverantwortung und Rücksichtnahme die Pflicht ablösen, ist konsequent", kommentiert Holetschek. Er versicherte: "Wir beobachten das Infektions-Geschehen genau und stützen uns hierbei auf das laufende Covid19-Monitoring des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL), in das viele Indikatoren einfließen." Das Monitoring zeige: "Aktuell stagnieren die Corona-Infektionen auf niedrigem Niveau. Die momentan hohe Rate an Atemwegs-Infektionen ist vor allem durch Influenza-Viren und das RS-Virus bedingt. Sars-CoV-2 spielt nur mehr eine untergeordnete Rolle."

Das Infektions-Schutz-Gesetz des Bundes biete nur wegen Corona eine ausdrückliche Grundlage für eine allgemeine Masken-Pflicht, erklärte Holetschek. Zur Bekämpfung bereits lange bekannter, regelmäßig saisonal auftretender Krankheits-Erreger wie Influenza und RS-Virus sehe das IfSG keine Befugnis für allgemeine Masken-Pflichten vor. "Ich würde es begrüßen, wenn möglichst viele Menschen in Herbst und Winter freiwillig in Bus und Bahn Maske tragen", so der bayerische Gesundheits-Minister weiter.

"Dafür setze ich mich ein", betonte er. Man werde für das freiwillige Tragen von Masken auch verstärkt werben, etwa in den sozialen Netzwerken mit der Zielrichtung "Danke, dass Sie Maske tragen". Holetschek weiter: "Wir empfehlen zudem, die von der Stiko empfohlenen Schutz-Impfungen vornehmen zu lassen und die während der Pandemie gut eingeübten Hygiene-Regeln auch weiterhin zu befolgen."

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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