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Tempo-Kontrollen bei Saal an der Donau, bei Abensberg und bei Wang haben zahlreiche Fälle von Raserei aufgedeckt.

(ty) Wie heute berichtet wurde, haben Beamte von der Verkehrspolizei-Inspektion aus Landshut am Mittwoch auf der Bundesstraße B16 bei Saal an der Donau die Geschwindigkeit von zahlreichen Verkehrsteilnehmern unter die Lupe genommen. Kontrolliert wurden den Angaben zufolge zwischen 7.06 Uhr und 18.23 Uhr insgesamt 2049 Fahrzeuge. Das Ergebnis: 37 Fahrerinnen und Fahrer müssen mit einer Anzeige rechnen, 25 weitere kommen mit einer Verwarnung davon. Fünf der ertappten Raser blüht nicht nur ein Bußgeld-Bescheid, sondern obendrein ein Fahrverbot. Der traurige Spitzenreiter war laut Polizei bei an dieser Stelle höchstens erlaubten 70 Kilometer pro Stunde mit sage und schreibe 162 km/h unterwegs.

Nach Angaben der Polizeiinspektion aus Kelheim hatten die Beamten von der Verkehrspolizei-Inspektion aus Landshut außerdem bereits tags zuvor auch Geschwindigkeits-Messungen im Gemeinde-Bereich von Abensberg durchgeführt. Auf der Kreisstraße KEH19 wurde den Angaben zufolge von 9.45 Uhr bis 12.53 Uhr das Tempo der Verkehrsteilnehmer überprüft. In diesem Zeitraum seien insgesamt 266 Fahrzeuge erfasst worden. Die Bilanz lautete hier: 15 Fahrerinnen und Fahrer werden angezeigt, weitere 16 kommen mit einer Verwarnung davon. Der unrühmlicher Spitzenreiter war bei an dieser Stelle maximal gestatteten 70 Kilometern pro Stunde mit 111 Sachen unterwegs. 

Im Gemeinde-Gebiet von Wang (Landkreis Freising) haben Beamte von der Polizeiinspektion aus Moosburg am Mittwochnachmittag ebenfalls Tempo-Überprüfungen vorgenommen. Kontrolliert wurde laut heutiger Mitteilung auf der Kreisstraße FS28 außerorts im Bereich von Schweinersdorf, wo höchstens 70 km/h erlaubt sind. Insgesamt seien acht Verkehrsteilnehmer beanstandet worden, heißt es dazu. Gegen sie sei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden. Trauriger Spitzenreiter sei hier ein 56-jähriger Pkw-Lenker aus dem Kreis Freising gewesen, der mit 119 km/h unterwegs gewesen sei. Er müsse mit einer Geldbuße von 320 Euro, zwei Strafpunkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.


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