Verfügung der Bezirks-Regierung wegen andauernd hoher Bodenfeuchte. Wiesenbrüter-Gebiete sind aber von der Frist-Verlängerung ausgenommen.
(ty) Grünland-Flächen dürfen in diesem Jahr in ganz Niederbayern ausnahmsweise bis zum 1. April gewalzt werden. Das hat die Bezirks-Regierung festgelegt und dazu auch eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen. Grund dafür sind nach Angaben der Behörde "die weiterhin andauernden hohen Bodenfeuchten, die eine Verschiebung der Walzfrist erforderlich machen". Aber Vorsicht! Von dieser Ausnahme-Regelung ausgenommen seien nämlich ausdrücklich sämtliche Wiesenbrüter-Gebiete, wie betont wird: Hier gelte das Walzverbot wie üblich.
Gemäß des bayerischen Naturschutz-Gesetzes sei zum Schutz von Wiesenbrütern das Walzen von Wiesen und Weiden nach dem 15. März bis zur ersten Mahd verboten, erklärt die Regierung von Niederbayern. Wenn allerdings vor diesem Stichtag, also vor dem 15. März, wegen der Witterungs- und Bodenverhältnisse das Walzen noch nicht möglich sei, dann könne diese Frist verschoben werden. Zuständig hierfür seien die jeweiligen Bezirks-Regierungen. Ziel einer solchen "Fristverlängerung" sei es, "den regionalen und jahresspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden und damit den Artenschutz sowie die Belange der Landwirtschaft praxisgerecht in Einklang zu bringen".
Die Regierung von Niederbayern hat eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen: Aufgrund der diesjährigen andauernden hohen Bodenfeuchte in Niederbayern dürfe Grünland heuer bis einschließlich 1. April gewalzt werden. Doch Achtung: Wiesenbrüter-Gebiete bilden hier die klare Ausnahme. Das heißt, wie in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung klargestellt wird, "dass das Walzen in sämtlichen niederbayerischen Wiesenbrüter-Gebieten zum Schutz von Gelegen bereits nach dem 15. März verboten ist". Denn insbesondere Brachvögel und Kiebitze beginnen zu diesem Zeitpunkt mit dem Brüten, heißt es zum Hintergrund.
Wo genau sich die Wiesenbrüter-Gebiete befinden, das könne auch online über das "FIN-Web"-Portal auf der Internet-Seite des bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) ermittelt werden. Dazu müsse unter "Arten- und Biotopschutz" der Reiter "Wiesenbrüter-Kulisse" aktiviert werden. Landwirte fänden Infos zu den Wiesenbrüter-Gebieten auch im "integrierten bayerischen landwirtschaftlichen Informations-System" (iBalis) der bayerischen Landwirtschafts-Verwaltung. Die besagte Allgemein-Verfügung der Regierung von Niederbayern kann online unter diesem Link abgerufen werden.
Zum Hintergrund erklärt die Bezirks-Regierung: "Das Walzen von Grünland im zeitigen Frühjahr dient zur Rückverfestigung des Bodens nach dem Winterfrost, zur Anregung der Durchwurzelung und zum Einwalzen von Steinen. Der Boden darf hierzu weder zu nass, noch zu trocken sein – Feuchtegehalt nicht über 80 Prozent der nutzbaren Feldkapazität – und die Gräser sollten sich im Stadium des Wiederergrünens befinden." Aufgrund der klimatischen Verhältnisse sei in Niederbayern das Walzen oft erst nach dem 15. März möglich. Die verfügbare Zeitspanne mit optimalen Bedingungen dauere meist nur wenige Tage.
Fachliche Grundlage für die aktuelle Allgemein-Verfügung der Regierung von Niederbayern und damit für die Fristverlängerung für das Walzen bis einschließlich 1. April dieses Jahres seien aktuelle Daten und Prognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sowie eine darauf aufbauende Empfehlung der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweiligen Regionen. Darüber hinaus gehe es um die Einschätzungen der aktuellen Situation des Brutgeschehens der Wiesenbrüter durch das Landesamt für Umwelt (LfU).
Diese Karte zeigt die Wiesenbrüter-Gebiete in Niederbayern, in denen nach dem 15. März nicht mehr gewalzt werden darf. Die eingezeichneten Nummern können in der Tabelle der von der Regierung erlassenen Allgemein-Verfügung dem jeweiligen Wiesenbrüter-Gebiet zugeordnet werden. (Quelle: Kartengrundlage Geobasisdaten der bayerischen Vermessungs-Verwaltung, Kartographie: Regierung von Niederbayern)