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Rabiate Szenen am gestrigen Abend bei Abensberg. Bereits am Nachmittag war es an selber Stelle zu einem ähnlichen Vorfall gekommen.

(ty) Im Gemeinde-Gebiet von Abensberg haben am gestrigen Sonntag gleich in zwei Fällen rabiate Langfinger ihr Unwesen getrieben. In beiden Fällen wurde dasselbe Erdbeerfeld im Bereich des Ortsteils Sandharlanden angegangen, in beiden Fällen wurden die Diebe ertappt. Im ersten Fall konnte ein Angestellter (49) noch zur Seite springen und dadurch verhindern, dass er vom Fluchtwagen erfasst wurde. Im zweiten Fall wollte ein 41-Jähriger die Diebe aufhalten: Er wurde dabei von einem 72-Jährigen mit dem Auto angefahren und verletzt. Die Polizei ermittelt jetzt nach eigenem Bekunden wegen mehrerer Straftaten.

Gegen 16.30 Uhr waren die Streifenbeamten von der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Kelheim zum ersten Mal zu dem Erdbeerfeld nach Sandharlanden gerufen worden. Wie es heißt, war eine Familie aus Abensberg mit einer Verkäuferin in Streit geraten und hatte daraufhin den für die gepflückten Früchte fälligen Betrag nicht entrichtet. Als die Gesetzeshüter gerufen worden seien, "stieg die Familie in ihr Fahrzeug und wollten sich umgehend entfernen", heißt es im Polizei-Bericht. Den Angaben zufolge "konnte ein 49-jähriger Angestellter nur noch durch einen Sprung zur Seite verhindern, dass er vom flüchtenden Fahrzeug erfasst wird".

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Gegen 19.45 Uhr seien die Streifenbeamten erneut zu diesem Erdbeerfeld gerufen worden. Laut Polizei war ein Ehepaar aus Garmisch-Partenkirchen darauf hingewiesen worden, dass das Areal bereits geschlossen ist, dass der fällige Betrag aber dennoch zu begleichen ist. "Wie im ersten Fall wollten die Diebe mit dem Fahrzeug fliehen", so ein Polizei-Sprecher. Der 72-Jährige am Steuer habe mit seinem Wagen einen 41-Jährigen erfasst, der ihn an der Flucht habe hindern wollen. Der 41-Jährige sei durch den Zusammenprall leicht verletzt worden. Ein Polizei-Sprecher fasst die zwei Fälle zusammen: "Es wird wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruchs und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ermittelt."


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