Ermittlungen nach Tat an einer Tankstelle am 24. September. Zwei der drei Männer, die an der Auseinandersetzung beteiligt waren, wurden verletzt.
(ty) Zeugen zu einem Fall von gefährlicher Körperverletzung, der sich bereits am 24. September bei einer Tankstelle an der Raffineriestraße (B299) in Neustadt/Donau zugetragen hat, sucht jetzt die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Kelheim. Bei einer Auseinandersetzung, an der damals drei Männer beteiligt waren, gab es zwei Verletzte. Wie aus dem heutigen Presse-Bericht der Ordnungshüter hervorgeht, werden für die Aufklärung des Falls vor allem auch Video-Aufnahmen und Fotos von Zeugen gesucht.
Laut den bisherigen polizeilichen Ermittlungen ist es am 24. September – es war ein Sonntag – zwischen 12 Uhr und 13 Uhr an der Tankstelle zu einer Auseinandersetzung zwischen drei Männern gekommen. Ein 36-Jähriger sei mit einem Messer auf einen 49-Jährigen, der ebenfalls ein Messer hatte, losgegangen und habe auf diesen eingestochen. Der 49-Jährige habe dabei im Bereich des Oberkörpers leichte Verletzungen erlitten. Dessen Bruder sei dazwischen gegangen und sei dabei im Schulter-Bereich verletzt worden.
Danach habe es eine weitere körperlichen Auseinandersetzung zwischen den drei Männern gegeben. Der 36-Jährige sei schließlich in sein Auto eingestiegen und auf einen der beiden anderen Männer zugefahren. Durch einen Sprung zur Seite habe sich dieser allerdings in Sicherheit bringen können. "Keiner der beiden Verletzten zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu", heißt es im Bericht der Polizei, die nun etwaige Zeugen darum bittet, sich mit der Dienststelle in Kelheim unter der Telefonnummer (0 94 41) 50 42 0 in Verbindung zu setzen.
"Insbesondere Personen, die an der Tankstelle im Tat-Zeitraum getankt haben oder sich dort anderweitig aufgehalten haben und die Tat-Handlung beobachtet haben, sollen sich bei Polizeiinspektion Kelheim melden", bitten die Gesetzeshüter um Mithilfe aus der Bevölkerung. Von besonderem Interesse seien auch gefertigte Video-Aufnahmen oder Bilder, wird in diesem Zusammenhang erklärt.